Gerichtsurteil
Nach Bombendrohung am Marktplatz für neun Monate in den Knast

13.12.2017 | Stand 03.08.2023, 21:33 Uhr
−Foto: Foto: chalabala/123RF

46-Jähriger setzte im Februar 2016 einen Notruf ab und hatte China-Böller in PET-Flasche dabei. In der Revision blieb es beim bisherigen Urteil. Der Mann ist mehrfach vorbestraft.

MASSING Für seine Redseligkeit ist er polizeibekannt. Doch im Februar 2016 sorgte ein 46-Jähriger mit dem brisanten Notruf, dass er eine „Bombe“ am Massinger Marktplatz zünden soll, für helle Aufregung. Tatsächlich fand eine Streifenbesatzung bei ihm eine mit dem Pulver aus Chinaböllern gefüllte PET-Flasche. Für den Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz muss er jetzt für neun Monate hinter Gitter.

Er sei mit einem Kollegen am 15. Februar 2016 gegen 1.30 Uhr auf Streifenfahrt gewesen, als sie von der Einsatzzentrale in das alte Kloster beordert worden seien, wo der Arbeitslose damals von der Gemeinde untergebracht worden war, so ein Beamter der Polizeiinspektion Eggenfelden vor der 2. Strafkammer.

Zuvor hatte der 46-Jährige mitgeteilt, dass ihm von Jugendlichen eine „Bombe“ übergeben worden sei, die er am Marktplatz zünden sollte. Wenig später ging ein weiterer Anruf bei der Einsatzzentrale ein: Diesmal teilte er mit, dass er sich selbst in die Luft sprengen wolle.

Als die Beamten am alten Kloster eintrafen, bemerkten sie links neben der Eingangstür auf einem Stuhl eine PET-Flasche, die bräunliches Pulver enthielt. Umgehend wurde die Technische Sondergruppe des Landeskriminalamtes alarmiert, die sich der „Bombe“ annahm. Die PET-Flasche enthielt, wie sich später herausstellte, einen Sprengsatz mit rund 200 Gramm Chinaböllerpulver sowie Kaolin und war mit einer Zündschnur, die aus dem mit einem Paketklebeband verschlossenen Flaschenhals ragte, versehen.

Wie gefährlich die „Bombe“ tatsächlich gewesen wäre, konnte der Polizeibeamte nicht beurteilen. Dafür berichtete er, dass in der Wohnung des 46-Jährigen, der wegen seiner Suizidankündigung dann zunächst ins Bezirksklinikum Landshut eingewiesen wurde, insgesamt 15 bis 20 aufgeschnittene Chinaböller gefunden wurde. Der Alkoholiker, der – wie ein Atemalkoholtest ergab – rund 2,15 Promille intus gehabt habe, sei wieder einmal sehr redselig und kooperativ gewesen: „Er hat uns alles gezeigt.“

Die „Bombe“ hatte dem 46-Jährigen eine Anklage wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und beim Amtsgericht Eggenfelden eine Freiheitsstrafe von neun Monaten eingebracht, wobei strafmildernd berücksichtigt worden war, dass bei ihm neben seiner Alkoholkrankheit auch eine Persönlichkeitsstörung mit einhergehender emotionaler Instabilität vorliege. Sowohl der 46-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr beantragt hatte, gingen in die Berufung.

Bei der Neuauflage vor der 2. Strafkammer argumentierte Verteidiger Dr. Andreas Flöhr damit, dass ja „nichts passiert sei.“ Außerdem wisse sein Mandant um sein Alkoholproblem und strebe freiwillig eine Therapie an. Allerdings blockiere die Rentenversicherung seine Bemühungen um einen Therapieplatz: „Da wird Gutachten um Gutachten gemacht.“

Schwere Geschütze fuhr dagegen Staatsanwältin Nina Wittig auf. Sie verwies darauf, dass der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft sei. Zuletzt erst vor wenigen Wochen u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einem Jahr und zehn Monaten, nachdem er mit einer Mistgabel auf einen Rentner, dessen Pferde er betreuen sollte, losgegangen war. Dieses Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig, auch da hätten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Außerdem, so die Anklagevertreterin, seien weitere Verfahren wegen des illegalen Besitzes einer Luftdruckpistole und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorläufig eingestellt, könnten jederzeit wieder aufgenommen werden.

Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen wurden die Berufungen im „Bombenfall“ zurückgenommen, was aus der Mistgabel-Attacke wird, blieb offen.

Rottal-Inn