Gerichtsurteil
Hanföl für Babys moralisch fragwürdig, aber nicht strafbar

23.11.2017 | Stand 31.07.2023, 15:05 Uhr
−Foto: Foto: Grießer

Freispruch für 61-jährigen Vater von Zwillingen vom Vorwurf der illegalen Drogen-Abgabe an Minderjährige. Bewährungsstrafe für Waffendelikt.

ROTTAL-INN Die Prozessbeteiligten und zuletzt auch der Angeklagte waren sich zuletzt einig: Dass ein 61-Jähriger seinen damals erst drei Monate alten Zwillingen Cannabidiol (CBD)- bzw. Hanföl-Zubereitungen verabreichte, um ihre „Gehirnentwicklung“ zu fördern,  sei zwar moralisch mehr als fragwürdig, aber nicht strafbar gewesen. Da letztlich nicht widerlegt werden konnte, dass die den Kindern verabreichten Tröpfchen THC-frei gewesen seien, verkündete die 6. Strafkammer beim Landgericht einen Freispruch vom Verbrechensvorwurf der illegalen Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige.

Wie zum Prozessauftakt berichtet, warf die Anklage dem Vater vor, ab September 2014 seinen damals drei Monate alten Zwillingen DBD- bzw. Hanfölzubereitungen, die den (Cannabis)-Wirkstoff THC in Konzentrationen von 0,07 bis 0,43 Prozent enthielten, in 13 Fällen verabreicht zu haben. Jeweils einen viertel oder halben Tropfen, am 10. Mai 2015 schließlich einen Tropfen des selbst hergestellten CBD-Öls mit einem Wirkstoffgehalt von 0,79 Prozent THC. Dadurch, so der weitere Vorwurf der Anklage auf gefährliche Körperverletzung, sei das Bewusstsein der beiden Kinder nicht nur unerheblich getrübt worden.

 Weitere Anklagevorwürfe gegen den 61-Jährigen lauteten dann auf unerlaubten Drogenbesitz in nicht geringer Menge sowie von illegalen Schusswaffen, Munition und explosionsgefährdenden Stoffen. Bei der Durchsuchung seines Anwesens war ein Fass mit 45 Kilogramm CBD-Paste, die letztlich 355 Gramm „reines“ THC enthielt, entdeckt worden. Außerdem in einer Art Waffenkammer diverse Waffenteile, vornehmlich Pistolen- und Revolverläufe, Treibladungspulver und ein Laserzielgerät.

 Zum Prozessauftakt – die Beteiligten waren sich einig, dass man sich bezüglich des angeklagten Drogendelikts auf „juristischem Neuland“  bewege – ließ der Angeklagte über seine Verteidiger einräumen, seinen heute drei Jahre alten Kindern die CBD-Tropfen verabreicht zu haben, allerdings seien die Substanzen von einem auf Teneriffa sitzenden Geschäftspartner weiterverarbeitet worden und er habe es THC-frei zurück erhalten. Er habe seine Kinder geliebt und geglaubt, mit den Tropfen ihre Gehirn- und Gesamtentwicklung zu fördern.

 Ergänzend berichtete der 61-Jährige am zweiten Verhandlungstag, dass er mit einem Freund eine Firma zur Verarbeitung von Hanf als Straßenbau-Dämmstoff gegründet habe. Diese Firma habe er schließlich gekauft und sei schließlich auf die Idee gekommen, Nutzhanf gewerblich weiterzuverarbeiten - zu Speiseöl, Creme und auch „medizinal“ für die Schmerztherapie. Auf seinem Anwesen habe er dann auf einer zertifizierten Fläche von rund fünf Hektar Hanf legal angebaut. Die Waffen, so der 61-Jährige, habe er zunächst legal besessen.

 Er sei begeisterter Sportschütze gewesen, bis sie vor ein paar Jahren beschlagnahmt worden seien und er verurteilt worden sei, weil er sie nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt habe. Aufgeflogen sei dies, weil ihn seine Ex-Ehefrau damals im Rahmen eines „Rosenkriegs“ mit einer der Waffen bedroht und er deshalb die Polizei gerufen habe.

 Die jetzt in Landshut lebende Ex-Ehefrau (47), die dann auch das Drogenverfahren ins Rollen gebracht hatte, berichtete, dass man zunächst eine „gute Zeit“ gehabt habe. Zu Problemen sei es nach der Geburt der Zwillinge gekommen, weil ihr Mann darauf bestanden habe, dass sie mit Ziegen- und Stutenmilch sowie mit veganger Kost ernährt wurden. Bei Erkrankungen habe er auch Arzneimittel abgelehnt. „Er hat auf homöopatischen Mitteln bestanden, ich habe den Kindern heimlich andere Arzneien gegeben.“

 Letztlich sei sie dann auf die Hanföl-Verabreichung gestoßen: Ihr Mann habe über seinen Computer Bikinifotos von ihr gepostet. „Die wollte ich löschen und bin dann auf das digitale Tagebuch gestoßen, in dem er die Verabreichung und Auswirkungen der CBD-Tropfen dokumentiert hatte.“ Damit sei sie dann zur Polizei gegangen.

 Rechtsmediziner Andreas Stöber konnte in seinem Gutachten weder belegen noch ausschließen, dass CBD Wirkempfinden auf Kinder habe. Konkrete Risiken könne er auch nicht für die Verabreichung von THC benennen. „Verabreicht man es einem sehr jungen Gehirn, sind Entwicklungsstörungen denkbar. Im speziellen Fall ist aber derartiges nicht belegt.“ Das bestätigte auch der Kinderarzt der Zwillinge: Bei den Vorsorgeuntersuchungen habe es keinerlei Auffälligkeiten gegeben.

 Nach mehreren hinter verschlossenen Türen geführten Rechtsgesprächen zeichnete sich für den Angeklagten eine, wie es Vorsitzender Richter Ralph Reiter später bezeichnete, „wohlwollende Lösung“ ab: Was den Verbrechensvorwurf der Betäubungsmittel-Abgabe an Minderjährige und die gefährliche Körperverletzung anging, erfolgten –wie von der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern beantragt – Freisprüche. Es sei nicht zu widerlegen, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, dass die den Kindern verabreichten Substanzen THC-frei gewesen seien.

 „Was auch immer verabreicht wurde, die Kinder haben keine gesundheitliche Beeinträchtigung und keinen Schaden erlitten. Ihr Vater wollte den Kindern mit Sicherheit nichts Böses antun.“ Moralisch sei es zu verurteilen, dass alles hinter dem Rücken der Mutter passiert sei. „Da kann man nur den Kopf schütteln, aber rechtlich ist das nicht relevant.“

 Was den illegalen Drogenbesitz, sprich das Fass mit den 45 Kilo CBD-Paste anging, hatten sich die Prozessbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens geeinigt. „Was den Nutzhanf-Anbau und die -Verarbeitung angeht, gibt es eine Grauzone, da ist gesetzlich alles nur unscharf geregelt“, so die Begründung.

 Blieb letztlich noch das Waffendelikt, das dem 61-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr einbrachte, die gegen eine Geldauflage von 2.500 Euro für eine Jugendeinrichtung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Rottal-Inn