Prozessauftakt
Vater soll seinen Zwillingen Tropfen mit Hanföl verabreicht haben

21.11.2017 | Stand 04.08.2023, 1:38 Uhr
−Foto: Foto: Grießer

Die Mutter der Babies erstattete Anzeige. Jetzt muss sich der „fürsogliche“ Vater vor Gerichtt unter anderem wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verantworten.

ROTTAL-INN Es gibt wohl die unterschiedlichsten Meinungen was das Beste für Babies ist – doch Hanföl? Für den 61-jährigen Vater von Zwillingen aus dem Landkreis Rottal-Inn war dies laut seinen Anwälten ein Zeichen von Liebe.  Der gelernte Kaufmann verabreichte seinen Kindern 13 Mal THC-haltige Zubereitungen in Tropfenform weil er glaubte, damit deren Gehirnentwicklung fördern zu können.

Weil die Ehefrau Verdacht schöpfte, durchsuchte sie laut Zeugenaussage der sachbearbeitenden Polizistin dessen Laptop und fand sein digitales Tagebuch. Darin führte der Ehemann und Vater Buch über die skurrilen Hanf-Beimischungen. Die Ehefrau und Mutter der Babies erstattete Anzeige. Jetzt muss sich der „fürsogliche“ Vater vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts Landshut unter anderem wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verantworten.

Seit dem 1. September 2014 – die Säuglinge waren damals gerade drei Monate alt – mischte der 61-jährige Vater seinen Kindern CBD (Cannabidiol) beziehungsweise eine Hanf-Öl Zubereitung  in deren Milchnahrung. Beide Zubereitungen enthielten den Wikstoff THC in einer Konzentration von etwa 0,07-0,43 Prozent – was dem Vater auch bewusst war. Die Auswirkungen der Betäubungsmittelzubereitungen auf seine Kinder dokumentierte er in dem genannten digitalen Tagebuch und kam zu dem Ergebnis, dass es förderlich sei für die Entwicklung ihres Gehirns.

Laut Aufzeichnungen verabreichte er den Kindern von September 2014 bis 10. Mai 2015 13 THC-haltige Zubereitungen. So soll die vom Vater dosierte und den Säuglingen zugeführte Menge regelmäßig jeweils zwischen einem viertel und einem halben Tropfen der genannten Zubereitung betragen haben. Am 10. Mai 2015 kam es dann zu einer Dosierung, die über den erlaubten Grenzwert von 0,2 Prozent THC lag: Der 61-jährige Mann gab den Säuglingen jeweils einen Tropfen seines selbst hergestellten CBD-Öls mit einem Wirkstoffgehalt von 0,79 Prozent THC. Das habe das Bewusstsein der Kinder getrübt – auch das nahm der Vater billigend in Kauf.

Der hinzugezogene  Fachapotheker für Toxikologie  vom Institut für Rechtsmedizin in München, Andreas Stöber, konnte in seinem Gutachten weder belegen noch ausschließen, welche Wirkung CBD auf kleine Kinder habe, da es hier verständlicherweise noch keine Studien dazu geben würde. Bei THC gäbe es zwar mehr Untersuchungen, aber auch hier konnte er sich auf keine konkreten Risiken festlegen: „Fügt man THC einem jungen Gehirn zu, kann es zu Entwicklungsstörungen kommen, was aber in diesem Fall auch nicht belegt werden kann“.

„So etwas hat es in der Rechtssprechung noch nicht gegeben - das ist Neuland und wir müssen festlegen, ob das überhaupt strafbar ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter. Gleich zu Verhandlungsbeginn widersetzte sich die Verteidiger Peter Guttmann der Verwertbarkeit des Tagesbuchs. „Hier werden die Persönlichkeitsrechte verletzt“ so der Anwalt. Er erläuterte auch,  dass die Eintragungen jederzeit hätten digital verändert werden können, eventuell auch durch die Ehefrau. Der Angeklagte ließ zwar durch seine beiden Verteidiger verlauten, dass er seinen Kindern jene Tropfen  gegeben hatte, doch er beharrte darauf, dass diese aber THC-frei gewesen seien. Ursprünglich wollte der gelernte Kaufmann mit dem Nutzhanf ein Gewerbe betreiben, in dem er daraus CBD Cannabidiol gewinnen und es beispielsweise  in Form von entzündungshemmenden Cremes vertreiben wollte.

Bei einer Hausdurchsuchung  fand die Polizei ein Fass mit 45 Kilogramm CBD-Öl mit einem THC Wirkstoffgehalt von 355 Gramm sowie eine größere Anzahl an Waffen, Waffenteilen und Munition.  Doch laut Verteidiger handelte es sich hier hauptsächlich um Läufe und Waffenteileteile, die der Angeklagte als ehemals erfolgreicher Sportschütze legal in seinem Besitz hatte. Mit dem Inhalt des Fasses wollte er sein Gewerbe betreiben.

Der Prozess wird am 22 .November forstgesetzt.

Rottal-Inn