Illegale Abfallentsorgung mit strafrechtlichen Folgen
Dumm gelaufen für Passauer Gastronom

04.12.2019 | Stand 02.08.2023, 17:11 Uhr
−Foto: n/a

Anzeige, weil sein „Transporteur“ keinen Führerschein hat

HAUZENBERG/PASSAU. Dumm gelaufen ist die illegale Abfallentsorgung eines 33-jährigen Mannes für einen 52-jährigen Gastronom aus Passau.

Ein 33-Jähriger hatte am Freitag, 25. Oktober, spät abends in einer Nacht und Nebelaktion am Ortsausgang von Untergriesbach eine Couch und zwei volle Müllsäcke neben der B 388 entsorgt. Die illegale Abfallentsorgung wurde der Polizei in Hauzenberg tags darauf mitgeteilt.

Bei der Durchsicht des Inhalts der Müllsäcke ergaben sich Hinweise auf den Passauer Gastronomen. Dieser hatte, wie die anschließenden Ermittlungen der Passauer Kollegen ergaben, den 33-Jährigen beauftragt, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Dafür stellte der Gastwirt dem Mann seinen Transporter zur Verfügung.

Dass der 33-Jährige den Abfall einfach neben die Bundesstraße in den Straßengraben warf, hat der Gastronom nicht zu verantworten. Rechtliche Folgen für ihn hat aber der Umstand, dass der 33-Jährige nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er hätte sich als Halter vor Übergabe des Transporters darüber vergewissern müssen, was er wohl nicht tat. Nunmehr werden beide angezeigt: Der 33-Jährige wegen der illegalen Abfallentsorgung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Gastwirt wegen Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Passau