Prozess wegen versuchtem Mord
Angeklagter soll 12 Mal auf sein Opfer eingestochen haben

19.07.2019 | Stand 04.08.2023, 8:33 Uhr
−Foto: n/a

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt hat.

PASSAU. Am Mittwoch, 24. Juli, um 9 Uhr beginnt der Prozess gegen einen 20-jährigen im Iran aufgewachsener Afghanen, dem u. a. versuchter Mord vorgeworfen wird.

Im Februar 2019 soll der heute 20-jährige Angeklagte sich nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem später Geschädigten auf einer Party beleidigt gefühlt haben.

Nachdem er bei sich zu Hause ein Messer geholt habe, sei er zur Party zurückgekehrt und habe den Geschädigten aufgefordert, ihm zu der am Universitätscampus gelegenen Wiese am Inn zu folgen.

Zunächst soll er den später Geschädigten geschubst haben, der die Auseinandersetzung noch mit Worten zu schlichten versuchte und dann gehen wollte. In diesem Augenblick soll der Angeklagte plötzlich und unerwartet das bis dahin verborgen gehaltene Messer gezogen haben und dem Geschädigten in Tötungsabsicht einen wuchtigen Stich in die linke Schläfe versetzt haben. Zudem soll er danach noch weitere 11 Mal auf den Geschädigten eingestochen haben, um ihn zu töten. Der Geschädigte soll dabei am Hals, an der Schulter, am Rumpf und am Bein getroffen worden sein.

Als sich eine Personengruppe näherte, soll der Angeklagte abgelassen haben. Als der blutüberströmte Geschädigte ihn aufgefordert habe, den Rettungsdienst zu verständigen, habe der Angeklagte dies abgelehnt, den Tatort verlassen und das Tatmesser in den Inn geworfen.

Nachdem der Angeklagte das mitgeführte Messer zunächst verdeckt gehalten habe und der Geschädigte sich keines schwereren Angriffs als Schubsereien und Wortgefechten versehen haben soll, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt hat und wirft ihm deshalb versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, hat sich zur Tat uneinheitlich eingelassen.

Der Geschädigte ist als Nebenkläger zum Prozess zugelassen. Zur Hauptverhandlung sind vorerst neben 19 Zeugen auch 2 Sachverständige geladen.

Es wurden fünf Fortsetzungstermine bestimmt (30.07.2019, 31.07.2019, 01.08.2019, 19.08.2019, 20.08.2019, jeweils Beginn um 9 Uhr).

Passau