Tierliebe mit fatalen Folgen
Hund auf dem Schoß – da hat‘s gekracht!

16.01.2019 | Stand 01.08.2023, 9:41 Uhr
−Foto: n/a

Pkw-Fahrerin hätte das Tier sichern müssen.

HUTTHURM. Am Dienstag, 15. Januar, gegen 15.30 Uhr, geriet eine 22-jährige Pkw-Fahrerin, als sie die B12 in Richtung Passau fuhr, auf die Gegenfahrbahn. Ursächlich hierfür war der Hund, der auf dem Schoß der Fahrerin saß. Die 22-Jährige wurde durch ihn abgelenkt. Sie kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw eines 21-jährigen Fahrers. Die Unfallbeteiligten wurden dadurch leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt 5.000 Euro. Die 22-jährige Fahrerin muss sich sowohl wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Verkehrsunfall als auch wegen der fehlenden Sicherung des Hundes verantworten. Mitgeführte Tiere müssen im Fahrzeug so transportiert werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Passau