Bundespolizei kontrolliert Schiffsanleger in Passau
Kreuzfahrtschiff hatte „illegale“ Kapitäne am Ruder

22.08.2018 | Stand 29.07.2023, 3:29 Uhr
−Foto: n/a

Die beiden wurden aufgefordert, die Bundesrepublik zu verlassen

PASSAU. Am Mittwochvormittag, 22. August, kontrollierten Beamte der Bundespolizei gemeinsam mit Kollegen der Wasserschutzpolizei Passau ein Passagierschiff im Hafen Passaus. Ziel dieser Kontrollen ist unter anderem die Überprüfung der mitzuführenden Dokumente des Schiffspersonals. Ausgerechnet bei dem 2. und 3. Kapitän des Flusskreuzers kam es diesmal zu Ungereimtheiten.

Die zwei ukrainischen Staatsangehörigen wiesen sich zwar ordnungsgemäß mit gültigen Reisepässen und Seemannsausweisen aus, jedoch berechtigen diese Dokumente lediglich zur Erwerbstätigkeit auf einem ukrainisch betriebenem Schiff. Da es sich im aktuellen Fall um ein Schiff mit serbischem Betreiber handelt mussten die betroffenen Kapitäne zur Anfertigung einer Strafanzeige auf das Revier der Bundespolizei.

Nach beendeter Sachbearbeitung werden die Ukrainer mit einer sogenannten „Grenzübertrittsbescheinigung“, die zur Ausreise aus der Bundesrepublik auffordert, auf freien Fuß entlassen.

Passau