Güter- und Personenverkehr überprüft
Teilweise erhebliche Verstöße bei Schwerverkehrskontrollaktion

05.08.2018 | Stand 31.07.2023, 3:55 Uhr
−Foto: n/a

Bei zwei Sattelkraftfahrzeugen, darunter ein Gefahrguttransporter, musste die Weiterfahrt unterbunden werden, da deren Fahrer den gesetzlichen Bestimmungen nicht genügten.

RUHSTORF Am Freitagvormittag wurden bei Schwerverkehrskontrollen durch Beamte der Verkehrspolizeien Passau und Deggendorf auf dem zwischen den AS Passau-Süd und Pocking gelegenen Parkplatz Rottal-West, A3, zahlreiche Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs überprüft.

Der 34-jährige Fahrer eines mit Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge beladenen türkischen Sattelkraftfahrzeuges zeigte eine offensichtlich gefälschte ADR-Bescheinigung (= Gefahrgutführerschein) vor. Diese wurde zur Gutachtenerstellung beim Bayer. Landeskriminalamt als Beweismittel einbehalten und die Weiterfahrt unterbunden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Fahrer nach seiner Vernehmung und Benennung einer Zustellungsbevollmächtigten entlassen. Wenn das Gutachten den Verdacht bestätigt, muss der Fahrer mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Erst am Samstagvormittag trat ein Ersatzfahrer die Weiterfahrt unter Vorlage einer echten ADR-Bescheinigung an. Weiterhin wurde der 49-jährige Fahrer eines tschechischen Sattelkraftfahrzeuges aufgrund einer Aberkennung des Rechts, von seiner Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, beanstandet. Dieser Vermerk resultierte aus einem in der Vergangenheit gegen den Fahrer geführtem Strafverfahren, welches einen Führerscheinentzug zur Folge hatte.

Nach derzeitigen Erkenntnissen stellte der Fahrer bisher keinen Antrag auf Wiederzuerkennung seiner ausländischen Fahrerlaubnis. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass gegen den Fahrer in dessen Heimatstaat ebenfalls ein aktuelles Fahrverbot vorlag. Auch hier wurde der Fahrer vernommen und nach Erteilung einer Zustellungsvollmacht wieder entlassen. Die Weiterfahrt des Sattelkraftfahrzeuges musste bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers unterbunden werden.

Gegen den 62-jährigen Fahrer eines ungarischen Sattelkraftfahrzeuges wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er eine gewerbliche Güterbeförderung durchführte, obwohl seine Berufskraftfahrerqualifikationsbescheinigung seit fast zwei Jahren abgelaufen war. Er und sein Arbeitgeber müssen mit einem Bußgeldbescheid in dreistelliger Höhe rechnen. Schließlich wurde noch ein Bußgeldverfahren gegen den 27-jährigen Fahrer eines als Abfalltransport gekennzeichneten, österreichischen, Sattelkraftfahrzeuges eingeleitet, da die für den Transport erforderliche Dokumentation nicht ordnungsgemäß ausgefüllt war.

Passau