Amtsgericht Landshut
Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegen drei Schleuser verhängt

03.05.2018 | Stand 20.07.2023, 21:55 Uhr
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Am Mittwoch, 2. Mai, fand vor dem Amtsgericht Landshut die Hauptverhandlung gegen drei tatverdächtige Schleuser statt.

LANDSHUT/PASSAU Die Bundespolizei Passau hatte im Februar 2017 im Bereich Simbach am Inn einen Iraker festgenommen, der zwei Iraker nach Deutschland eingeschleust hatte. Bei den Vernehmungen der beiden Eingeschleusten konnten die Bundespolizisten detaillierte Hinweise auf die Hintermänner und Organisatoren der Schleusung erlangen. Für die Schleusung hatten die beiden irakischen Staatsbürger 10.000 US-Dollar an die Schleuser bezahlt.

Im Juli 2017 stellten Passauer Bundespolizisten am Bahnhof Passau einen unerlaubt eingereisten Syrer und eine dreiköpfige irakische Familie fest. Die Zugtickets für die Personen wurden von den bereits polizeilich bekannten Irakern gekauft. Nachdem die Gruppe nach Österreich zurückgewiesen wurde, versuchten die Schleuser, die Personen mit dem Auto über Braunau am Inn/Kirchdorf nach Deutschland zu bringen. Bei der Einreise wurden sie von der Bundepolizei gestoppt, der Fahrer versuchte, in halsbrecherischer Fahrweise der Bundespolizei zu entkommen. Während dieser Flucht befanden sich zwei Geschleuste ungesichert im Kofferraum des Autos, ein 6-jähriges Mädchen lag nicht angeschnallt auf dem Schoß der Mutter. Nur durch glückliche Umstände und das schnelle Eingreifen der eingesetzten Bundespolizisten konnte ein Verkehrsunfall verhindert werden. Der Fahrzeugschleuser wurde vor Ort festgenommen. Für diese Einschleusung kassierten die drei Iraker pro Person 2.000 Euro.

Die Ermittlungen der Bundespolizei Passau führten zu weiteren Hinweisen in deren Folge zwei europäische Haftbefehle erwirkt wurden. Die Festnahmen Österreich und in den Niederlanden erfolgten am 4. Oktober 2017 im Rahmen einer international abgestimmten Aktion unter Einbindung von EUROPOL, dem Bundeskriminalamt Wien sowie der niederländischen Polizei.Das Amtsgericht Landshut verhängte in der Hauptverhandlung gegen die insgesamt drei Schleuser Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Der Fahrzeugschleuser erhielt für eine Schleusung eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und elf Monaten, der Auftraggeber der beiden Schleusungen eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zwei Monaten, der Hintermann der Schleusungen muss für die nächsten zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Passau