Urteil des Landgerichts rechtskräftig
Silvestermord von Thyrnau: Täter bleibt lebenslänglich hinter Gitter!

19.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:23 Uhr
−Foto: n/a

Norbert S. war am 19. September von einem Schwurgericht am Landgericht Passau wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt, die Revision verworfen.

THYRNAU/PASSAU Der Angeklagte und die Getötete waren seit 2001 verheiratet und lebten seit Sommer 2016 voneinander getrennt. Die Ehefrau hatte nach der Trennung vom Angeklagten ein gerichtliches Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen diesen erwirkt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in den Morgenstunden des Silvestertags 2016 mit einem angemieteten Pkw zum Anwesen seiner getrennt lebenden Frau in Thyrnau gefahren zu sein, um dieser aufzulauern und sie zu erstechen.

Tathergang: Als die Ehefrau das Haus verlassen hatte, um zur Arbeit zu gehen, hatte der Angeklagte sie überfallartig niedergestochen. Norbert S., gelernter Metzger, hatte einen sicher ausführbaren, einzelnen gezielten tödlichen Stich in den Bauchraum gesetzt, der, was der Angeklagte beabsichtigt habe, zum Tod der Frau durch innere Blutungen geführt hatte.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht verurteilte den damals 45-Jährigen am 19. September 2017 wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Dagegen legte Norbert S. Revision ein.

Wie das Landgericht Passau heute (19.04. 2018) bekannt gab, hat bereits am 4. April 2018 der 1. Senat des Bundesgerichtshofs die Revision als unbegründet verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Passau