Prozesse am Amtsgericht Passau
Schädelprellung wegen 13,70 Euro-Diebesgut!

16.03.2018 | Stand 24.07.2023, 18:34 Uhr
−Foto: n/a

Sexuelle Belästigung, räuberische Erpressung und Co.

PASSAU Am 19. März soll am Amtsgericht Passau ein Prozess wegen sexueller Belästigung beginnen. Angeklagt ist ein 41-Jähriger, der im November 2017 gegen 3.30 Uhr in einem Passauer Lokal einer Frau an das Gesäß gefasst haben soll. Dabei habe der Angeklagte gesagt, „dass er sie ficken möchte“. Den Freund der Frau habe der 41-Jährige im und vor dem Lokal mehrmals geschubst und soll ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch habe das Opfer Schnittwunden erlitten. Die Anklage lautet daher sexuelle Belästigung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung müssen sich ab 21. März ein 25-Jähriger und ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Passau verantworten. Die Angeklagten sollen im Januar 2017 zum Geschädigten gefahren sein, um von ihm 1.000 Euro zu verlangen. Die Angeklagten hätten gewusst, dass sie keinen Anspruch auf die Geldsumme hatten. Ein Angeklagter soll mit seinem Unterarm gegen den Hals des Geschädigten gedrückt haben und den Geldbetrag gefordert haben, während der andere Angeklagte mit gezücktem Messer daneben gestanden sei. Eine Zahlung habe aber nicht stattgefunden.

Ein räuberischer Diebstahl bzw. Diebstahl in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung wird ab 22. März vor dem Amtsgericht verhandelt. Ein 19-Jähriger soll vor einem Jahr in einem Passauer Supermarkt Waren im Gesamtwert von 13,70 Euro entwendet haben, ohne diese zu bezahlen. Als er erwischt worden war, habe er mit einer vollen Bierflasche auf den Geschädigten geschlagen. Dem Opfer soll der Angeklagte dadurch eine Schädelprellung mit „nicht unerheblichen Schmerzen“ zugefügt haben.

Passau