Illegale Hundetransporte
Polizei stellt Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie das Tierseuchenrecht fest

23.02.2018 | Stand 20.07.2023, 16:39 Uhr
−Foto: n/a

Drei rumänische Hundebesitzer haben elf viel zu junge Hundewelpen ohne Impfung ins Bundesgebiet eingeführt. Außerdem transportierte eine Ungarin zwei viel zu junge Dobermann-Welpen und konnte zudem den erforderlichen Impfschutz nicht nachweisen.

RUHSTORF Am Donnerstag, 22. Februar, gegen 11.15 Uhr, kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der A3 bei der dortigen Grenzkontrollstelle am Parkplatz Rottal/Ost einen Mercedes mit deutscher Zulassung. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass drei rumänische Staatsangehörige im Alter von 37, 41 und 45 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland, insgesamt elf Hundewelpen im Alter von circa sechs bis sieben Wochen (Malteser sowie schwarze Welpen einer nicht näher definierbaren Rasse) unter nicht artgerechten Bedingungen ins Bundesgebiet einführten.

Die Welpen waren in viel zu kleinen Transportboxen sowie in einem Pappkarton im Kofferraum, verstaut unter Gepäckstücken, untergebracht. Zudem konnten die drei Hundebesitzer die erforderlichen Impfungen nicht nachweisen. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde die Verkehrspolizei Passau verständigt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, die Hundewelpen nach Rücksprache mit dem Staatlichen Veterinäramt Passau sichergestellt und in ein Tierheim gebracht, wo diese nun ärztlich versorgt werden. Alle drei Hundebesitzer wurden angezeigt und konnten nach Beendigung aller erforderlicher polizeilicher Maßnahmen ihre Heimreise ohne ihrer Hundewelpen fortsetzen.

Am Donnerstag, 22. Februar, gegen 21.25 Uhr, wurde durch Beamte der Bundespolizei auf der A3 bei der dortigen Grenzkontrollstelle erneut ein illegaler Hundetransport festgestellt. Eine 25-jährige Ungarin, welche in Großbritannien wohnhaft ist, hatte in ihrem BMW zwei für den Transport viel zu junge Dobermann-Welpen an Bord. Für die beiden circa sieben Wochen „alten“ Dobermann-Welpen konnte die Hundebesitzerin die erforderlichen Impfungen nicht nachweisen. Das Staatl. Veterinäramt Passau ordnete die Sicherstellung der Hunde an. Diese wurden in ein Tierheim verbracht.

Die Ungarin wurde durch Beamte der Verkehrspolizei Passau, welche die weitere Sachbearbeitung übernahmen, wegen einem Verstoß nach dem Tierseuchenrecht in Verbindung mit der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe bezahlen. Nach Beendigung aller erforderlicher polizeilicher Maßnahmen konnte die Ungarin ihre Heimreise nach Großbritannien ohne ihrer Hunde fortsetzen.

Passau