Ausweitung des Flugbetriebs
Nachtsichtgeräte für Rettungshubschrauber

22.02.2018 | Stand 20.07.2023, 14:47 Uhr
−Foto: n/a

Der in Suben stationierte Rettungshubschrauber „Christophorus Europa 3“ ist in die rettungsdienstliche Alarmierungsplanung im Rettungsdienstbereich Passau eingebunden.

PASSAU Er wird grenzüberschreitend vom Christophorus Flugrettungsverein Wien in Kooperation mit der ADAC Luftrettung gGmbH betrieben. Die Einsatzbereitschaft umfasst gegenwärtig die Zeit von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang (plus 30 Minuten). Das könnte sich laut Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau (ZRF) durch die Beschaffung von Nachtsichtgeräten ändern.

In Deutschland sind nicht alle Rettungshubschrauber mit Nachtsichtgeräten ausgestattet beziehungsweise für einen Nachtflugbetrieb vorgesehen. Das übernehmen primär so genannte „Intensivtransporthubschrauber“, die schwerpunktmäßig auf verschiedenen Standorten in Deutschland verteilt sind und sich etwa in Regensburg und München befinden. Der ÖAMTC in Österreich ist derzeit dabei, Nachtsichtgeräte für Rettungshubschrauber zu beschaffen. Der Rettungshubschrauber in Suben hat laut Auskunft der dortigen Stationsleitung bereits eines, entsprechende Schulungen für die Crew laufen.

An den Flugzeiten wird sich dadurch aber aufgrund der derzeit geltenden Vereinbarungen und rechtlichen Regelungen jedenfalls zunächst nichts ändern. Eine eventuelle Ausweitung des Flugbetriebs bedarf umfangreicher rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Klärungen und Verhandlungen zwischen allen Beteiligten wie dem Freistaat Bayern, dem Land Oberösterreich, den Betreibern des Rettungshubschraubers und den Kostenträgern. In Deutschland ist die Rechtslage beispielsweise so, dass bei Nachtflügen zwingend ein zweiter Pilot erforderlich ist. Dafür hat aber der „Christophorus Europa 3“ in Suben schlicht nicht genug Platz.

Für die Festlegung der Versorgungsstruktur der Luftrettung und deren regelmäßige Überprüfung auf ihre Notwendigkeit ist für Bayern nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz die oberste Rettungsdienstbehörde, also das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zuständig. An dieses hat sich der ZRF-Verbandsvorsitzende, Oberbürgermeister Jürgen Dupper, gewandt und um Klärung gebeten, ob es Planungen für eine Ausweitung der bisherigen Vorhaltezeit des Rettungshubschraubers „Christophorus Europa 3“ gibt. Im Rahmen der nächsten Verbandsversammlung des ZRF Passau ist eine entsprechende Berichterstattung zu dieser Thematik vorgesehen

Passau