Dieter Schlegl im PaWo-Interview
Wenn‘s „drent“ mal brennt: Erst helfen, dann Maut zahlen

08.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:51 Uhr
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Stadtbrandrat Dieter Schlegl über „Nachbarschaftshilfe“

PASSAU Wenn es etwa im österreichischen Schardenberg brennt, eilt schon mal die Passauer Feuerwehr zur Hilfe. Das gilt durchaus auch mal für Schärding – klar, dass es über die Autobahn schneller geht und die Feuerwehr hinzu ohne Vignette auf der österreichischen Autobahn fahren darf. Retour ist dann allerdings eine Maut fällig. Die PaWo fragte beim Passauer Stadtbrandrat Dieter Schlegl nach, was hinter dieser kuriosen Regelung steckt.

Zum Löschen in Österreich dürfen deutsche Einsatzfahrzeuge kostenlos fahren – retour müssen sie Maut bezahlen. Was denken Sie darüber?

Seit Kurzem gilt in Österreich eine neue Mautordnung. Die früher vorhandene Mautbefreiung für die bayerischen Feuerwehreinsatzfahrzeuge wurde dadurch erheblich eingeschränkt. Nach der bis dahin geltenden Mautordnung waren mit Blaulicht ausgerüstete Feuerwehrfahrzeuge von der Autobahnmaut generell befreit. Ab diesem Datum sind nur noch „uniformierte“ ausländische Einsatzfahrzeuge von der Maut in Österreich befreit, wenn diese Fahrzeuge auf der Fahrt zum Einsatz zulässigerweise das Blaulicht eingeschaltet haben. Die Rückfahrt von einem Einsatz auf der mautpflichtigen Autobahn oder Schnellstraße ist nach derzeitiger Sachlage nur noch bis 3,5 Tonnen mautfrei. Für Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen wäre die Rückfahrt auf der Autobahn nach einem Blaulichteinsatz also tatsächlich mautpflichtig. Als Feuerwehrmann verstehe ich diese Einschränkung nicht, da sich die frühere Regelung ja über viele, viele Jahre bewährt hat. Diese Regelung ist aus meiner Sicht auch nicht praxisgerecht und geht an den Erfordernissen von Feuerwehreinsätzen vorbei, da sie im Ergebnis bedeutet, dass die meisten unserer Feuerwehrfahrzeuge nach einem Einsatz auf der österreichischen Autobahn jedes Mal über die Landstraße zurückfahren müssten, weil sie ja in der Regel keine Vignette haben und über 3,5 Tonnen wiegen.

„Ich verstehe diese neue Regelung nicht“

Hier geht es doch um Einsatzfahrten zu Hilfeleistungen, die durch Brände oder Unfälle veranlasst wurden und bei denen unter Umständen auch Menschenleben in Gefahr sind. Da müsste nach meinem Verständnis doch wenigstens auch die Rückfahrt noch von der Mautbefreiung umfasst sein, und zwar unabhängig vom Gewicht des Einsatzfahrzeugs. Denn bis zur nächsten Autobahnausfahrt nach der Einsatzstelle müssten die Feuerwehrfahrzeuge ja sowieso noch auf der Autobahn weiter fahren. Dann soll doch auch gleich die Rückfahrt auf der Autobahn erfolgen dürfen, damit die Einsatzfahrzeuge wieder auf dem kürzesten bzw. schnellsten Weg zu ihren Standorten zurückfahren können und dort wieder einsatzbereit sind. Der Landesfeuerwehrverband Bayern bemüht sich in Hinblick auf eine praxisgerechte Regelung auch um eine Klärung durch das Bayerische Innenministerium mit den zuständigen österreichischen Behörden. Vielleicht ergibt sich hier ja noch was.

Wie oft betrifft diese Regelung die Feuerwehren in bzw. um Passau überhaupt?

Diese Regelung betrifft nur mautpflichtige Schnellstraßen und Autobahnen. In unserer Region betrifft das also in erster Linie Einsätze auf der Autobahn ab der Anschlussstelle Pocking in Richtung Österreich und nach der Grenze bei Suben, und somit die dort benachbarten Feuerwehren, die zu Einsätzen auf der Autobahn in Richtung Österreich in die Alarmierungsplanung eingebunden sind. Andere Straßen betrifft die Regelung nicht, sodass sich zum Beispiel bei einer nachbarlichen Löschhilfe der Passauer Feuerwehr z.B. in Schardenberg oder Freinberg dadurch gar nichts geändert hat.

Seltsame Regelung der Asfinag – was steckt dahinter?

Die Gründe, die zu dieser Änderung in der österreichischen Mautordnung geführt haben, kenne ich leider nicht. Wie gesagt, ich persönlich verstehe diese neue Regelung nicht. Unabhängig davon werden sich bei uns die bayerischen und österreichischen Feuerwehren natürlich auch weiterhin gegenseitig helfen. Das war bisher schon so und das wird sich auch durch die neue Mautordnung nicht ändern.

Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen brauchen ohnehin kein Pickerl. Wie viel wiegen denn die Feuerwehr-Fahrzeuge?

Die Rückfahrt von einem Einsatz auf der mautpflichtigen Autobahn oder Schnellstraße ist bis 3,5 Tonnen mautfrei. Das betrifft aber die wenigsten unserer Einsatzfahrzeuge. Bis 3,5 Tonnen wiegen z. B. Kommandofahrzeuge, Mehrzweckfahrzeuge oder Mannschaftstransportwagen, auf denen aber kaum Einsatzgerätschaften mitgeführt werden. Die Löschfahrzeuge und Rüstfahrzeuge mit ihrer Ausstattung zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung wiegen deutlich mehr als 3,5 Tonnen. Da geht es z. B. bei 7,5 Tonnen für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 nach alter Norm los, bis hin zu 16 Tonnen bei einem modernen Rüstwagen für große technische Hilfeleistungen. Wechselladerfahrzeuge mit ihren Spezialabrollbehältern wiegen noch mehr.

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