Das hat Konsequenzen
Fahranfänger verstößt gegen absolutes Alkoholverbot

05.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:43 Uhr
−Foto: n/a

Positiv fiel der Atemalkoholtest bei einem 19-jährigen Autofahrer aus, der am frühen Samstagnachmittag, 3. Februar, von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Freyung auf der B 533 bei Hohenau zur Verkehrskontrolle angehalten wurde.

HOHENAU Da der junge Mann das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und er sich zudem noch in der Probezeit befand, galt für ihn das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger, welches im Straßenverkehrsgesetz geregelt ist. Die Beamten leiteten gegen den Alkoholsünder deshalb nach Unterbindung der Weiterfahrt ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein, das wohl eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen wird.

Zudem muss der junge Mann auch mit Konsequenzen seitens der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde rechnen, die von der Polizei über den Verstoß in Kenntnis gesetzt wird.

Passau