Bundespolizei sucht Zeugen
Fernmeldedraht im Gesamtwert von 36.000 Euro gestohlen

31.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:24 Uhr
−Foto: n/a

Wie die Südostbayernbahn der Bundespolizeiinspektion Passau mitteilte, wurden innerhalb der letzten 14 Tage an der Bahnstrecke zwischen Sulzbach (Inn) und Pfarrkirchen bereits abgebaute Fernmeldedrähte aus Kupfer gestohlen.

RUHSTORF Die demontierten Kupferdrähte lagen transportbereit neben den Fernmeldemasten. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass der/die unbekannten Täter insgesamt circa 1.500 Meter Fernmeldedraht in einem Gesamtwert in Höhe von 36.000 Euro entwendeten.

Die Bundespolizei Passau konnte vor Ort zahlreiche Spuren sichern und ermittelt nun wegen Diebstahls. Zeugen, die in den letzten 14 Tagen an der genannten Bahnstrecke entsprechende Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Passau unter der Telefonnummer 0851 / 95 16 98 - 0 zu melden.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Betreten von Bahngleisen!

Moderne Züge sind schnell, leise und dadurch erst sehr spät zu sehen und hören. Niemand darf sich darauf verlassen, dass er einen herannahenden Zug rechtzeitig bemerkt – zu oft werden Bundespolizisten mit tragischen Unfällen konfrontiert, die genau durch dieses falsche Selbstvertrauen provoziert wurden. Schnelles Anhalten beim Erkennen eines Menschen auf dem Gleis ist für einen Triebfahrzeugführer so gut wie ausgeschlossen. 

Auch außerhalb der Schienen droht durch die Sogwirkung schnell vorbeifahrender Züge Gefahr. Menschen können vom Luftwirbel mitgerissen werden. Die Bundespolizei appelliert deshalb, sich von den Gleisen fernzuhalten und die Bahnanlagen – dazu zählen nicht nur die Schienen und Eisenbahnbrücken fernzuhalten. 

Wer sich unbefugt im Gleisbereich aufhält bzw. Gleise an einer nicht dazu vorgesehenen Stelle überschreitet, begibt sich nicht nur in Gefahr, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit.Nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung kann dies mit 25 Euro Verwarngeld geahndet werden. 

Muss der Triebfahrzeugführer wegen eines unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten und wird hierbei ein Reisender verletzt oder kommt es zu einem Sachschaden, so erwarten den Verursacher empfindlichere Folgen: Er wird wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Passau