Vorsicht
Passauer Polizei warnt vor unseriösen Teppichhändlern

31.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:22 Uhr
−Foto: n/a

Die Passauer Polizei warnt derzeit vor unseriösen Teppichhändlern.

PASSAU Eine 69-jährige Frau wurde im Oktober 2017 im Stadtgebiet Passau  durch einen Flyer auf eine Teppichreinigungsfirma aufmerksam und erteilte einen Reinigungs- und Restaurierungsauftrag für drei Teppiche. Zugleich stimmte sie einer Versteigerung der Teppiche, die nach Aussage des „Teppichhändlers“ mindestens 30.000 Euro erzielen werden, im Rahmen einer Auktion zu. Die 69-jährige Frau bezahlte im Voraus 7.000 Euro für Reinigung und Restaurierung im Jahr 2017.

Ab diesem Zeitpunkt brach der Kontakt mit der Firma ab, die Teppiche gelangten nicht mehr in den Besitz der 69-Jährigen, noch hat sie Kenntnis über deren Verbleib.

Im Januar 2018 ereignete sich ein weiterer ähnlicher Fall im Stadtgebiet Passau. Mit verlockenden Zeitungsanzeigen, enormen Rabatten und Flyern werben Teppichreiniger auch derzeit wieder für ihre Dienste.

Sollten Sie ein Angebot aus Zeitungsanzeigen oder ähnlichem annehmen wollen, beachten Sie folgende Tipps der Polizei vor Auftragsvergabe. Tipps der Polizei:

- Fertigen Sie ein Foto des Teppichs und messen Sie dessen Größe!

- Informieren Sie sich bei verschiedenen Firmen über die Höhe der Teppichreinigung!

- Leisten Sie keine Vorauszahlungen und vereinbaren Sie einen schriftlichen Vertrag!

- Seien Sie bei Haustürgeschäften besonders vorsichtig!

- Vor Auftragsvergabe, Unterschrift oder gar Bezahlung sollte man sich mindestens einen Tag Zeitgeben lassen und diesen Tag nutzen, um sich zum Beispiel Rat von Angehörigen einzuholen. Seriöse Anbieter haben damit kein Problem.

- Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer dieser unlauteren Machenschaften geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer jeweiligen Polizeidienststelle!

- Lassen Sie sich nicht von fremden Personen am Telefon oder persönlich über Wertgegenstände, die in Ihrem Besitz sind, ausfragen!

- Lassen Sie sich die Erreichbarkeiten des Anrufers geben oder schreiben Sie dessen Telefonnummer auf, wenn sie Ihnen angezeigt wird!

- Sollten Fremde sich nicht davon abhalten lassen, bei Ihnen zu Hause vorbeikommen zu wollen, sorgen Sie dafür, dass Sie in dem Moment nicht alleine sind! Im Verdachtsfall wenden Sie sich über den Notruf „110“ an die Polizei und erstatten Sie Anzeige!

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