Immer mehr Missbrauchsprozesse
Busen- und Po-Grabscher vor dem Richter – dank §184i

31.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:23 Uhr
−Foto: n/a

Mehr sexuelle Missbrauchsfälle an Gerichten – u.a. wegen Strafrechtsänderung

PASSAU In den vergangenen Wochen scheinen sich die Gerichtsverfahren an Amts- und Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs (auch gegen Kinder) zu häufen. Grundsätzlich sei das nicht so, meint Oberstaatsanwalt Walter Feiler gegenüber der PaWo. Aber seit der Strafrechtsreform 2016 seien auch Übergriffe strafbar, die zuvor als „sexuelle Beleidigung“ nicht vor Gericht landeten.

Unter anderem die sexuellen Übergriffe der Silvesternacht 2015/2016 in Köln hätten zur Erweiterung der Strafbarkeit geführt – mit der im November 2016 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches in Form des Paragrafen 184i: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (…).“

Somit landen nun auch Po- und Busengrabscher vor Gericht, die sonst ohne Strafprozess davon gekommen wären.

Studentin unter Rock gefasst und geschlagen

Aktuelle Beispiele an Passauer Gerichten: Ein 18-jähriger Passauer musste sich am Amtsgericht dafür verantworten, weil er Mitte August 2017 einer Studentin unter den Rock gefasst haben soll. Nachdem diese sich mit einer Ohrfeige revanchiert hatte, soll er auf sie eingeschlagen haben, mit einer weiteren Angeklagten – also auch Anklage wegen Körperverletzung.

Ebenfalls am Amtsgericht wurde der Fall eines 41-jährigen Passauers verhandelt, der eine 9-Jährige beim Baden an Brust und Oberschenkel berührt haben soll.

Am Donnerstag ist ein junger Mann (18) vor dem Amtsgericht angeklagt, eine 16-Jährige gegen deren Willen im Genitalbereich angefasst zu haben. In der Folge entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, als der Freund des Mädchens wie auch drei Polizisten (nicht im Dienst) dazwischen gehen wollten und schwere Schläge wie auch Fußtritte einstecken mussten.

Foto des erigierten Penis an 10-Jährige geschickt

Vor dem Landgericht Passau muss sich ab Freitag ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Freyung-Grafenau verantworten. Er soll in einem Fall im Herbst 2016 mit einer 10-Jährigen über WhatsApp gechattet haben und dabei auch Bilder seines erigierten Penis versandt haben, Anklage deshalb: sexueller Missbrauch von Kindern.

Zudem soll der Angeklagte auf seinem Smartphone im Dezember 2016 und später im August 2017 auf seinem Smartphone und auf einem USB-Stick kinderpornografische Videos (11) und Fotos (58) besessen haben (Besitz kinderpornografischer Schriften).

Der teils geständige Angeklagte soll vermindert schuldfähig gewesen sein und ist derzeit vorläufig untergebracht. Es steht bei einer Verurteilung auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Insgesamt sind drei Zeugen und zwei Sachverständige geladen, ein Fortsetzungsverhandlungstermin ist angesetzt.

Ebenfalls am kommenden Freitag findet am Landgericht eine Berufungsverhandlung statt: Ein Passauer (55) Ergotherapeut war bereits vom Amtsgericht Passau wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt worden.

Der Mann soll eine Frau bei einer vorgeblichen Behandlung sexuell missbraucht haben.

Unschön endeten „Doktorspiele“ unter Kindern: Ein 14-Jähriger zwang einen jüngeren Buben, seinen Penis in den Mund zu nehmen.

Die Eltern zeigten diesen „sexuellen Missbrauch von Kindern“ an, der am kommenden Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt wird!

Passau