Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Deutscher und Nigerianer müssen hinter Gitter

14.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:23 Uhr
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Die Bundespolizei Mühldorf hat am 10. November 2019 zwei Straftäter festgenommen, die mit gleich vier beziehungsweise zwei Haftbefehlen gesucht wurden. Die beiden Männer sitzen nun im Gefängnis.

GARS AM INN/MÜHLDORF. Am Sonntagmittag haben Beamte des Bundespolizeireviers Mühldorf in einer Regionalbahn von Wasserburg nach Gars eine Personenkontrolle durchgeführt. Ein 37-jähriger Deutscher konnte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen und machte den Beamten gegenüber zweifelhafte Angaben. Beim Eintreffen einer zweiten Streife der Bundespolizei am Bahnhof Gars versuchte der Mann zu fliehen. Die Polizisten konnten ihn nach einer kurzen Verfolgung stellen und brachten ihn zur Dienststelle. Als sie dort seine Personalien feststellten, wurde ihnen klar, warum der 37-Jährige weglaufen wollte: Gegen ihn lagen gleich vier Haftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaften Traunstein und München suchten mit drei Haftbefehlen wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen sowie mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen in 41 Fällen nach dem Mann. Die Beamten lieferten den Deutschen in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er nun ein Jahr Haft absitzen muss.

Am Sonntagabend haben Mühldorfer Bundespolizisten einen 31- jährigen Nigerianer verhaftet. Die Beamten überprüften den Mann, weil er der Zugbegleiterin keine Dokumente vorzeigen wollte, die ihn zur Nutzung des mitgeführten Bayerntickets berechtigen würden. Da der Mann auch den Bundespolizisten keine Papiere zeigen wollte, nahmen sie ihn mit zur Dienststelle. Nachdem die Beamten die Identität des Nigerianers geklärt hatten, konnten sie nachweisen, dass er nicht auf dem vorgezeigten Ticket eingetragen war. Des Weiteren entdeckten die Fahnder bei der Durchsuchung des Mannes eine abgelaufene Duldung. Dies bedeutet, dass der Festgenommene sich unerlaubt in Deutschland aufhält. Zudem ermittelten die Beamten, dass der 31-Jährige mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Zum einen ließ die Staatsanwaltschaft München nach ihm fahnden, weil er eine wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhängte Geldstrafe nicht beglich. Die geforderte Summe in Höhe von knapp 2.000 Euro konnte er auch an diesem Tag nicht bezahlen. Zum anderen suchte die Staatsanwaltschaft Passau per Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahl nach dem Mann. Die Polizisten zeigten den Nigerianer diesmal wegen Betrugs, Erschleichens von Leistungen und dem unerlaubten Aufenthalt an und lieferten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er nun 90 Tage bleiben muss.

Mühldorf a.Inn