„Blue-Lights“ sind unzulässig
Blau leuchtende Nebelscheinwerfer

18.08.2019 | Stand 31.07.2023, 2:28 Uhr
−Foto: n/a

Wer Blaulicht fahren möchte, sollte zur Polizei, zur Feuerwehr oder zum Rettungsdienst gehen - so die Polizei

AMPFING. Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Mühldorf befuhr am Sonntag, 18. August, gegen 00:10 Uhr, die Waldkraiburger Straße in Ampfing. Hierbei hatte er seine blau leuchtenden Nebelscheinwerfer eingeschaltet, woraufhin er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.

„Blue-Lights“ sind grundsätzlich unzulässig. Die Signalwirkung beeinträchtigt die Sicherheit des Verkehrs, woraufhin die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen ist. Dem Fahrzeugführer wurde nach erfolgtem Rückbau der Nebelscheinwerferleuchten eine Weiterfahrt gestattet. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Mühldorf a.Inn