Echt mies
Den besten Freund um zehntausende Euro erleichtert

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:32 Uhr
−Foto: Foto:

Der Geschädigte hortete 205.000 Euro in einem Geschenkkarton im Wohnzimmerschrank.

MÜHLDORF/TÖGING Ein 46-jähriger Töginger musste sich am Donnerstag vor dem Mühldorfer Schöffengericht verantworten. Er hatte seinen langjährigen Freund um mindestens 31.000 Euro bestohlen. Nach Angaben des Geschädigten, einem 54-jährigen Waldkraiburger, fehlen sogar Bargeld und Schmuck im Wert von 110.000 Euro. Das Gericht verurteilte den Langfinger zu einer Bewährungsstrafe.

Die Gier nach dem Geld hat die Freundschaft zerstört

„Ich hätte ihm doch alles gegeben. Ich verstehe nicht, warum er es sich einfach so genommen hat“, schüttelte der Bestohlene im Zeugenstand den Kopf. Der Angeklagte, leichenblass und sichtlich berührt, wagte es nicht, seinen ehemals besten Freund anzublicken.

2014 hatte dieser von seiner Mutter mehr als 200.000 Euro Bargeld und eine Schatulle mit wertvollem Schmuck geerbt. Er wollte das Geld nicht zur Bank bringen, deshalb verwahrte er es in einem Geschenkkarton im Wohnzimmerschrank. Den Schmuck versteckte der 54-Jährige im Schlafzimmer bei seiner Unterwäsche.

Irgendwann erzählte er seinem besten Freund, dem 46-jährigen Töginger davon. Das Unheil nahm seinen Lauf, als der Waldkraiburger im Juni 2017 eine Woche im Krankenhaus verbringen musste. Er bat seinen Freund darum, eine Lieferung für ihn anzunehmen, und gab ihm dafür seinen Wohnungsschlüssel. Der Töginger ließ sich heimlich den Schlüssel nachmachen und drang damit später in die Wohnung ein, um sich an der Geldschachtel und dem Schmuckkästchen zu bedienen. „Das war für ihn der beste Geldautomat“, so der Bestohlene bitter. Drei Fälle des Einbruchsdiebstahls waren seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt, tatsächlich dürfte sich der 46-Jährige aber wesentlich häufiger am Erbe seines Kumpels bedient haben.

Im Laufe der Wochen und Monate keimte bei dem Opfer der Verdacht auf, bestohlen zu werden. „Das Geld war straff in Banderolen gebündelt, da merkt man nicht so schnell, wenn ein paar Tausender herausgezogen werden“, erklärte der Waldkraiburger.

Der Dieb verwendete das geklaute Geld nach eigenen Angaben für die Tilgung von Krediten, einen Heizölkauf, eine Urlaubsreise mit der Familie und ein Motorrad. Außerdem unterstützte er seine Mutter finanziell. Wie Richter Florian Greifenstein feststellte, hätte der Angeklagte die Diebstähle nicht nötig gehabt. Sein monatlicher Nettoverdienst beträgt 2.600 Euro und sein Schuldenstand lediglich 10.000 Euro. „Ich kann es mir selbst nicht erklären, es war wie eine Besessenheit“, so der Töginger.

Der Bestohlene stellte dem Dieb eine Falle

Nachdem der Waldkraiburger stutzig geworden war, weil sein Freund immer genau wissen wollte, wo er sich gerade aufhält – „Ich dachte anfangs, er macht sich Sorgen um mich“ – stellte er diesem eine Falle. Am 7. März 2018, nachdem sich der Langfinger wieder einmal vergewissern wollte, dass die Luft rein ist, bat der Geschädigte seine Lebensgefährtin darum, sich in seiner Wohnung auf die Lauer zu legen. Tatsächlich ertappte sie den Töginger, sperrte ihn im Wohnzimmer ein und verständigte die Polizei.

Die Beamten begleiteten den 46-Jährigen nach Töging, wo er ihnen zwei gestohlene Ringe und eine Brosche übergab. Der Langfinger gestand, seinen Freund um Bargeld und Schmuck im Wert von insgesamt 31.000 Euro erleichtert zu haben, darunter vier Goldketten, die er bei einem Goldhändler für 6.000 Euro vertickt habe.

12.500 Euro hat er seinem Opfer inzwischen freiwillig zurückgezahlt, den Restbetrag wolle er, wie der Angeklagte vor Gericht beteuerte, auch noch „abstottern“. Bei der Höhe der Beute liegen die Angaben des Täters und des Opfers allerdings weit auseinander. Laut der Aufstellung des Waldkraiburgers soll der Töginger weitaus mehr als 31.000 Euro geklaut haben, nämlich 80.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 30.000 Euro.

Opfer beklagt den Verlust von über 100.000 Euro

Von dieser Summe ging auch der Staatsanwalt aus und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie die Einziehung von 97.500 Euro. Der Verteidiger sprach sich hingegen für eine Bewährungsstrafe aus.

Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich auf ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss der Verurteilte die fehlenden 18.500 Euro an den Geschädigten zurückzahlen. Zugunsten des Langfingers wertete das Gericht dessen Geständigkeit und Reue sowie den bereits teilweise erfolgten Schadensausgleich. Zu den Taten selbst fand Richter Florian Greifenstein klare Worte: „Das ist moralisch und strafrechtlich gesehen übel und mies.“

Sichtlich erleichtert nahm der Töginger das Urteil noch im Gerichtssaal an. Weniger begeistert zeigte sich der Bestohlene. Er hatte auf eine Rückzahlung der von ihm errechneten Summe gehofft. Nach der Urteilsverkündung erklärte der Waldkraiburger, alle juristischen Schritte zu ergreifen, um sein Geld, das er als Altersversorgung beiseitegelegt hatte, zurückzuerhalten.

Mühldorf a.Inn