Falsch gehandelt
Mit totem Reh zur Polizei

13.05.2019 | Stand 28.07.2023, 20:19 Uhr
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Am Samstagmorgen, 11. Mai 2019, fuhr ein Pkw-Lenker bei der Polizeiinspektion Waldkraiburg vor, um dort pflichtgemäß einen Zusammenstoß mit einem Reh zu melden.

WALDKRAIBURG Bei der darauffolgenden Besichtigung des Wildschadens durch einen Beamten staunte dieser nicht schlecht, als er das tote Reh im Kofferraum des besagten Fahrzeuges entdeckte. Ohne dem Bewusstsein etwas falsch gemacht zu haben, entgegnete der Pkw-Fahrer, dass er sich an der Unfallstelle nicht anders zu helfen wusste und somit das Reh kurzerhand bei der Polizei abliefern wollte.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Zusammenstoß mit einem Wildtier zwar umgehend angezeigt werden muss, das Tier von der Unfallstelle jedoch nicht mitgenommen werden darf. Bei einer Mitnahme eines Wildtieres wird unter Umständen nämlich eine Zueignung des Tieres und damit eine Straftat der Jagdwilderei angenommen.

Mühldorf a.Inn