Schlitterpartie
40.000 Euro Sachschaden bei Winterunfällen

07.01.2019 | Stand 01.08.2023, 12:19 Uhr
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Im gesamten Dienstbereich der Polizeiinspektion Mühldorf kam es von 4. bis 5. Januar 2019 aufgrund des Wintereinbruchs zu einer Reihe von Verkehrsunfällen und liegengebliebenen Lkws, welche teilweise zu erheblichen Behinderungen führten.

LANDKREIS MÜHLDORF Glücklicherweise wurde im angegebenen Zeitraum nur eine Person leicht verletzt, es entstand aber Sachschaden in Höhe von ca. 40.000 Euro. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass bei diesen Witterungsbedingungen nur wirklich dringend erforderliche Fahrten in Angriff genommen werden sollten, ein Freihalten der Straßen ist trotz Dauereinsatz der Räumdienste nicht möglich. Eine ordentliche Winterausrüstung ist bei Schnee- oder Eisglätte selbstverständlich Grundvoraussetzung für jede Fahrt. Bei Fahrten ohne Winterreifen werden ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt fällig (was sich bei Behinderung oder Unfall entsprechend erhöht). Bei Unfällen aufgrund von Schnee- oder Eisglätte muss der Verursacher mit einem Bußgeld von 145 Euro und einem Punkt rechnen. Wichtiger als alle Strafen wiegt jedoch im Falle von Verletzten oder schlimmstenfalls Toten die moralische Verantwortung des unfallverursachenden Fahrzeugführers.

Mühldorf a.Inn