Betrüger gefasst
„Dicker Fisch im Fahndungsnetz“ der Zivilen Einsatzgruppe

15.10.2018 | Stand 02.08.2023, 17:29 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntag, den 14.10.18, konnten Beamte der Zivilen Einsatzgruppe Traunstein in den Abendstunden einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten 55-jährigen Deutsch/Griechen festnehmen.

LANDKREIS MÜHLDORF Die Fahndung nach dem Mann stand unter erschwerten Gesichtspunkten, da er aktuell keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte. Seine inaktuellen Wohnadressen erstreckten sich sehr weitläufig: so war er in der Vergangenheit u.a. in Berlin, Regensburg, München, Dachau, Schrobenhausen, Augsburg und einigen anderen Städten bzw. Gemeinden zwar gemeldet, jedoch hatte der gebürtige Grieche seit 2015 keinen gemeldeten und festen Wohnsitz mehr im Bundesgebiet.

Weshalb sich der 55-jährige nicht anmeldete lag auf der Hand: Die Staatsanwaltschaft Augsburg suchte ihn seit August 2018 mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen mehrfachen Betruges. Er wurde hierzu bereits im Juni 2017 zur einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 10.990 EUR verurteilt. Alternativ hätte er dafür auch 194 Tage in eine Haftanstalt gehen können.

Der zweite Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg bereits im Mai 2018 erlassen. In einem Gerichtsverfahren wurde der Deutsch/Grieche zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.900 EUR wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz rechtskräftig verurteilt. Hierfür hätte er auch eine Haftstrafe für die Dauer von 180 Tagen absitzen können.

Der polizeibekannte 55-Jährige erschien bei keiner der o.a. Gerichtsverhandlungen, weshalb schlussendlich die Haftbefehle gegen ihn erlassen wurden. Er tauchte gänzlich unter und meldete keinen Wohnsitz mehr an.

Die intensiven und aufwendigen Ermittlungen der Polizeibeamten der Zivilen Einsatzgruppe Traunstein führten im Oktober 2018 in den Landkreis Mühldorf am Inn. Der Mann konnte letztendlich am 14.10.18 in einer kleineren, nördlichen Gemeinde widerstandslos festgenommen werden. Die Überraschung, als plötzlich die Polizei vor ihm stand, war ihm förmlich ins Gesicht geschrieben - damit hatte er offensichtlich überhaupt nicht gerechnet. Eine Bezahlung der geforderten Geldstrafen in einer Höhe von insgesamt 13.890 EUR war dem 55-Jährigen nicht möglich. Er wird deshalb die nächsten 374 Tage bzw. über 12 Monate in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen.

Mühldorf a.Inn