Kontrollaktion
Schwerpunktkontrolle auf der B 12

13.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:24 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitagvormittag, den 10.08.2018, fand auf der Bundesstraße 12 bei Rattenkirchen eine mehrere Stunden dauernde Sonderkontrolle der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein statt.

RATTENKIRCHEN/MÜHLDORF Dabei mussten 9 Fahrzeuge beanstandet und zum Teil deren Weiterfahrt unterbunden werden. In dieser Zeit kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 37 Fahrzeuge.

Neben Geschwindigkeitsverstößen, Ladungssicherungsverstößen, Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, wurden auch technische Mängel festgestellt.

Als besonders erwähnenswert erscheinen folgende Sachverhalte:

Bei einem kroatischen LKW mit Anhänger, wurde festgestellt, dass dieser einen weiteren Lkw in seinem Anhänger geladen hatte. Dadurch jedoch erreichte der Anhänger eine Gesamthöhe von 4,20 Meter und war somit deutlich über den erlaubten 4 Metern. Zudem wurde festgestellt, dass der kroatische Fahrer ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation unterwegs war. Daneben beging er auch noch einen Geschwindigkeitsverstoß auf der Bundesstraße B 12 bei dem er um 21 km/h zu schnell unterwegs war. Außerdem war der aufgeladene Klein-LKW nicht ordnungsgemäß gesichert. Für all diese Verstöße musste der Fahrer noch vor Ort 435 Euro als Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeldverfahren hinterlegen. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, bis er die Ladungssicherung und die Höhe in Ordnung gebracht hat.

 

Daneben fiel noch ein polnischer Kleintransporter auf, bei dem der Fahrer die nötigen Tageskontrollblätter nicht nachweisen konnte. Der Fahrer gab in diesem Fall jedoch an, seinen Chef auf die Kontrollblätter aufmerksam gemacht zu haben. Dieser soll ihm jedoch entgegnet haben, dass ihn das nicht interessiere und schickte seinen Fahrer ohne entsprechende Leerformulare los. So wurde noch vor Ort vom Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro erhoben und auch den Halter erwartet nun eine entsprechende Anzeige mit einem empfindlichen Bußgeld. Insgesamt wurden noch 3 weitere ausländische Kleintransporter-Fahrer mit 150 Euro Sicherheitsleistung für das Nichtführen der Tageskontrollblätter belangt.

Bei einem serbischen Schwertransporter musste ebenfalls die Weiterfahrt untersagt werden. Dieser hatte gleich gegen mehrere Auflagen seiner Genehmigung verstoßen. Dabei handelte es sich zwar um geringere Verstöße, allerdings sorgte die Summe derer dafür, dass die Weiterfahrt bis zur Behebung aller Mängel unterbunden werden musste. Auch bei ihm musste die Ladungssicherung bemängelt werden.

Bis ca. 10.30 Uhr konnte die Kontrolle ohne Probleme an der Kontrollstelle ablaufen. Danach sorgte andauernder starker Regen dafür, dass die stationäre Kontrollstelle verlassen wurde und die Schwerpunktkontrolle in mobiler Form fortgeführt wurde.

Auch hierbei konnte ein Sattelzug festgestellt werden, bei dem ein Defekt der Bremsanlage für eine Untersagung der Weiterfahrt und zwei hinzukommende Geschwindigkeitsverstöße um mehr als 15 km/h auf der Bundesstraße zu einer Sicherheitsleistung in Höhe von abermals 435 Euro sorgten.

Daneben wurden noch Geschwindigkeitsverstöße im Verwarnungsgeldbereich und mehrere Fahrzeuge mit verschiedenen Defekten an der Beleuchtung festgestellt.

Die Vielzahl der festgestellten Verstöße in kürzester Zeit verdeutlicht recht eindringlich die Notwendigkeit und Erfordernis solcher Kontrollaktionen. Vor allem in den Bereichen der Ladungssicherung, technischen Mängel und der Einhaltung der Lenk - und Ruhezeiten scheinen sich viele LKW und Kleintransporter-Fahrer den Gefahren und ihren Pflichten noch nicht bewusst zu sein.

Mühldorf a.Inn