Tätigkeitsnachweis nicht ausgefüllt
Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz

18.05.2018 | Stand 28.07.2023, 9:53 Uhr
−Foto: n/a

Am Nachmittag des 17. Mai 2018, kontrollierten Beamte der Polizei Mühldorf a. Inn einen Paketzusteller mit seinem Kleintransporter.

MÜHLDORF Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der Tätigkeitsnachweis durch den 19-jährigen Mann aus dem Landkreis Altötting nicht ausgefüllt wurde. Eine Kontrolle der Arbeits-/Lenk und Ruhezeiten war daher nicht möglich.

Gegen den Mann wird nun wegen des Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz ermittelt.

Mühldorf a.Inn