Statt „begleitetem Fahren“
17-Jähriger fuhr ohne Begleitung spazieren

25.02.2018 | Stand 20.07.2023, 11:58 Uhr
−Foto: n/a

Ein 17-Jähriger, der lediglich eine Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 hat, wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dabei erwischt, wie er allein spazieren fuhr. Nun bekommt er wohl mächtig Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde.

HAAG Gegen 4.30 Uhr morgens wurde der junge Auszubildende am Sonntag, 25. Februar, in Haag allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei flog aif, dass der 17-jährige Fahrzeugführer lediglich über eine Erlaubnis „zum Begleiteten Fahren ab 17“ verfügt. Da er sich aber alleine im Pkw befand, also ohne eine laut Erlaubnis zum Begleiter ernannten Person, wurde die Fahrt an der Kontrollstelle beendet. Den jungen Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und vermutlich mächtig Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde.

Mühldorf a.Inn