Am 21. Februar 2018 kontrollierten Beamte der Polizei Mühldorf a. Inn einen Paketfahrer aus Mühldorf a. Inn. Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der Tätigkeitsnachweis bereits für den ganzen Tag vorausgefüllt wurde.
MÜHLDORF Eine Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten war deshalb nicht möglich.
Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro.
Mühldorf a.Inn