Die IHK informiert
Worauf Unternehmer im neuen Jahr achten müssen

29.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:48 Uhr
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Der Jahresbeginn bringt den oberbayerischen Unternehmen Änderungen ins Haus, darunter weniger Bürokratie bei der Steuererklärung.

MÜNCHEN Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass Belege für die Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen. Außerdem dürfen Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bislang mussten Güter mit

Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 410 Euro grundsätzlich mehrjährig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der steuerliche Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht sich für Alleinstehende um 180 Euro auf 9.000 Euro. Für Einzelhandel und Gastronomie besonders relevant: Von 2018 an sind unangemeldete

Kassenkontrollen („Kassennachschau“) durch Betriebsprüfer der Finanzämter jederzeit möglich. Schon zu Januar 2017 erhöhte sich die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Gewerbetreibende den Umsatzsteuersatz

angeben, aber nicht den Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweisen.

Zu den Entlastungen gehört eine niedrigere Insolvenzgeldumlage. Sie verringert sich zum 1.1.2018 von 0,09 auf 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts. Auch die Künstlersozialabgabe für Betriebe, die selbstständige Web-Designer, Grafiker, Fotografen oder andere Kreative beauftragen, sinkt von 4,8 auf 4,2 Prozent der gezahlten Honorare.

Zwei sportliche Großereignisse werfen ihre Schatten voraus. Unternehmen, die 2018 Werbeaktionen im Umfeld der Olympischen Winterspiele in Pyeonchang oder der Fußball- WM in Russland planen, sollten sich laut IHK im Zweifel Rat einholen, bevor es

Abmahnungen oder Unterlassungsklagen wegen Markenrechtsverletzungen hagelt.

Auf www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel sowie /olympia und /fussball-wm hat die IHK für München und Oberbayern alle aktuellen Tipps dazu veröffentlicht.

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