Bewährungsstrafe für 37-Jährigen
Patenonkel missbrauchte Mädchen (5) sexuell und fotografiert es dabei

19.12.2017 | Stand 03.08.2023, 17:08 Uhr
−Foto: Foto: 123rf (

Bewährungsstrafe für einen Patenonkel, der einem kleinen Mädchen eventuell die Zukunft versaut hat

Für einen 37 Jahre alten Pfleger aus dem Landkreis Mühldorf war am Dienstag, 19. Dezember, der Tag der Wahrheit. Er wurde vom Amtsgericht Mühldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Warum? Weil er sein erst fünf Jahre altes Patenkind dazu gebracht, hat, ihn u.a. oral zu stimulieren. Und weil er das Mädchen dabei auch noch fotografiert hat.

Die juristisch korrekte Bezeichnung für diese Tat ist schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tatmehrheit mit der Anfertigung kinderpornografischer Schriften. Ein paar Wörter fassen eine Tat zusammen, die für ein kleines Mädchen möglicherweise lebenslange Folgen haben wird. Eine Tat, die das Leben einer ganzen Familie bis in die Grundfesten erschüttert hat.

Der Vorfall hat sich am 7. Juni dieses Jahres ereignet. Als das Ausmaß dessen bekannt wurde, was sich im Bad des 37-jährigen Patenonkels ereignet hatte, wurde eine Kettenreaktion ausgelöst. Von 17. Juli bis 25. September saß der 37-Jährige in U-Haft in der JVA Mühldorf.

Heraus kam er, weil er unter anderem ein vollumfassendes Geständnis abgelegt hat, was dem Kind eine möglicherweise zusätzlich traumatisierende Aussage bei der Verhandlung ersparte. Im Zuge eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs hat der Angeklagte darüber hinaus 3000 Euro an die Eltern des Mädchens bezahlt und sich schriftlich bei dem Kind und seiner Familie entschuldigt. Außerdem hat der Angeklagte von sich aus Kontakt zu einem Therapeuten gesucht.

Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf sagte der Angeklagte, dass das Ganze ein Riesenfehler gewesen sei und er eine Grenze überschritten habe. Mit Tränen in den Augen betonte er, dass er sich zutiefst schäme.

Staatsanwältin Ritz forderte in ihrem Plädoyer, dass dem Angeklagten „die Schwere seiner Tat durch eine freiheitsentziehende Maßnahme vor Augen geführt wird“. Eine Strafe auf Bewährung - möglich bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren - käme deshalb nicht in Frage.

Sie wertete die Tatsache, dass der Angeklagte das Kind insgesamt 13 Mal während der Tat fotografiert habe, als besonders strafschärfend. „Die Bilder sind vorhanden. Niemand weiß, was er damit vorhatte. Hat er sie verschickt? Wir wissen es nicht.“

Nebenklägervertreter Karl-Heinz Merkl, Rechtsanwalt im Dienste der Eltern des missbrauchten Kindes, schloss sich der Staatsanwältin an. Er zeigte sich als Freund klarer Worte und nannte die Tat „pervers und absolut krass“.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Erhard Frank, wies darauf hin, dass sich sein Mandant unter anderem entschuldigt habe und das ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt sei. Er betonte, dass es keine Rolle spiele, was hätte sein können. Sein Mandant sei voll umfänglich geständig und nicht vorbestraft.

„Welcher Teufel in an diesem Tag geritten habe, wissen die Götter“, sagte Frank. Abschließend betonte er, dass er eine Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich - also bis zwei Jahre - für angemessen halte.

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mühldorf verurteilte den Angeklagten schließlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Darüber hinaus muss sich der 37-Jährige binnen eines Monats bei der Caritas-Fachambulanz für Sexualstraftäter in München melden, um dort den Therapiebedarf abklären zu lassen. „Ich möchte das Ergebnis schwarz auf weiß in den Akten haben“, sagte Richter am Amtsgericht Dr. Christoph Warga.

Der Richter betonte, dass man seiner Meinung nach dem Täter und der Gesellschaft einen größeren Gefallen erweise, wenn man eine Bewährungsstrafe verhänge und eine Therapie vorschreibe. Viel schlimmer sei es, wenn der 37-Jährige drei Jahre ohne Therapie im Gefängnis sitze, entlassen werde und sich die Tat wiederholt. „Das muss auf jeden Fall verhindert werden“.

Am Ende der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Merkl im Gespräch mit dem Mühldorfer Wochenblatt, dass die Familie des Kindes mit dem Urteil zufrieden sei. Hauptsache, der Täter käme in Therapie. Staatsanwältin Zink behielt sich vor, gegen das Urteil gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Mühldorf a.Inn