Polizistin vor Gericht
Wie glaubwürdig ist die Hauptbelastungszeugin?

16.11.2020 | Stand 24.07.2023, 22:31 Uhr
−Foto: n/a

Spricht die 31-jährige Eva Z. (Name geändert) – die Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen die Landshuter Polizistin – die Wahrheit oder ist sie etwa doch die „manipulative und notorische Lügnerin“, wie es die Angeklagte behauptet?

Landshut. Um vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts Landshut deren Glaubwürdigkeit zu überprüfen, wurden an den letzten beiden Prozesstagen eine Reihe von Zeugen gehört, unter anderem auch deren Mutter. Und so kamen im Laufe des Prozessvormittags lauter „unschöne Vorfälle“ ans Licht, wie es die 58-jährige Zeugin nannte. So stellte ihre Tochter im Sommer 2016 die Angeklagte erstmals ihren Eltern als Freundin vor. Spätestens bei der Scheidungsfeier der Angeklagten, zu der die Mutter eingeladen war, sei ihr bewusst geworden, dass zwischen den beiden mehr sei als nur Freundschaft.

„Ich musste oft den Geldbeutel aufmachen. Immer wenn ich zu den beiden nach Landshut gefahren bin, habe ich Geld mitgenommen“, so die 58-Jährige. Ständig habe es geheißen, „es geht uns so schlecht“, sie hätten kein Geld für notwendige Medikamente oder nicht mehr genügend, um das teure Futter für deren drei Hunde zu bezahlen.

Daraufhin habe sie ihrer Tochter Essens-Gutscheine oder Bargeld geschickt, bei Besuchen habe sie ihrer Tochter Geld in die Hand gedrückt. Dabei habe sie sich schon gedacht, mit dem Gehalt der Polizistin müsse man doch locker auskommen. „Ich habe mir immer überlegt: Wo ist da das Loch?“, wie sie der Kammer erklärte.

Zu der Reihe „unschöner Vorfälle“ zählte beispielsweise der Versuch der beiden Frauen, der hochgradig an Demenz erkrankten Oma das Haus abspenstig zu machen, dann sollte die 58-Jährige die Bürgschaft für den Auto-Leasing-Vertrag der Polizistin übernehmen oder den dringend benötigten Kredit, was die Eltern von Eva Z. jedoch strikt ablehnten und somit erst mal Funkstille zwischen allen Beteiligten herrschte.

Als dann das Auto von Eva Z., das auf deren Vater angemeldet war, beim zweiten Einbruch von Zeugen bemerkt wurde, benachrichtigte die Polizei die 58-Jährige. Auf die Frage, was denn los sei, habe die Angeklagte nur beschwichtigend gemeint, „alles sei gut“. Eva Z. habe sich nur ein einziges Mal ihrer Mutter gegenüber kurz vor der U-Haft mit einem Satz geäußert: „Ich bin zweimal mit ihr mitgegangen“, so die Zeugin, die auch heute noch keine Details wissen möchte. Gewundert habe sie sich an Silvester allerdings schon, wo „der plötzliche Geldfluss herkam“, als die Familie von der ehemaligen Beamtin zum Essen eingeladen wurde und deren Geldbeutel „voller Scheine“ war.

Von einem Afghanistan-Einsatz als Soldatin, mit dem sich Eva Z. vor anderen Zeugen gebrüstet hatte, wusste deren Mutter allerdings nichts und meinte nur: „Sie war ja nicht mal bei der Bundeswehr!“ Laut Aussagen weiterer Zeugen ist Eva Z. „instabil“ und leidet an einer „psychischen Erkrankung“, was auch deren letzte Lebensgefährtin bekräftigte. Zudem habe sie „oft gelogen“, ein weiterer Beleg für das Verteidiger-Duo Patrick Schladt und Dagmar Ciccotti, dass man Eva Z. keinen Glauben schenken dürfe. Doch Staatsanwältin Sandra Strohner konterte mit den Worten, „man müsse die Perspektive wieder zurechtrücken“. Man wisse zwar, dass es Eva Z. mit der Wahrheit nicht immer ganz so genau nehmen würde, dennoch wäre sie eine wichtige Zeugin in diesem Fall.

Wie bereits berichtet, sollen Eva Z. und die Angeklagte gemeinsam zwei Einbrüche verübt haben, nachdem die Polizistin laut Landshuter Staatsanwaltschaft erst die Todesanzeigen der Lokalpresse durchforstet und die Namen zweier Verstorbener dann im polizeilichen Datenbestand abgefragt hatte.

Gegen die „schändlichen Einbrüche“ und die weiteren Vorwürfen wehrte sich die Angeklagte vehement, bezeichnete Eva Z. als „manipulative Lügnerin“ und sieht sich als deren Opfer. Auch an ihrer finanziellen Schieflage soll Eva Z. Schuld haben, da diese über ihre Verhältnisse gelebt habe und das Geld der Polizeibeamtin „verschleudert“ haben soll.

Doch nicht nur die Einbrüche sollen auf das Konto der mittlerweile vom Dienst suspendierten Beamtin gehen, sondern u.a. auch Verletzungen des Dienstgeheimnisses, Diebstählle und sogar Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern. Deren ehemalige Lebensgefährtin Eva Z. wurde im Dezember 2018 vom Amtsgericht München wegen der beiden Einbrüche zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, da sie bereitwillig auspackte.

Der Prozess wird am 17. November fortgesetzt. − mr –

Landshut