Mann mit Brecheisen geschlagen
Fünf Jahre Haft für 63-Jährige wegen versuchtem Mord

07.10.2020 | Stand 24.07.2023, 21:29 Uhr
−Foto: n/a

45 Jahre ist Adelina W. (63) (Name geändert) mit ihrem Mann verheiratet. Doch die Ehe verlief in ihren Augen alles andere als harmonisch. Nach einem erneuten Streit wegen den jeweiligen sexuellen Vorlieben am 11. Januar diesen Jahres, verpasste sie ihm einen „Denkzettel“ mit dem Brecheisen.

Landshut. Für diese brutale Attacke muss die 63-Jährige jetzt für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landshut verurteilte sie wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Kammer ging nach Beendigung der Beweisaufnahme vom bedingten Tötungsvorsatz aus, dafür sprach auch der mit „erheblicher Massivität“ ausgeführte Schlag mit einem „üblen Tatwerkzeug“, so der Vorsitzende Richter Markus Kring „Sie handelte heimtückisch, indem sie auf das arglose und wehrlose Opfer im dunklen Zimmer einschlug“, begründete Kring das Urteil.

Was war geschehen? Gegen 22.30 Uhr am Tatabend kam es zu einem Streit , woraufhin der Mann wutentbrannt ins Bett ging, wie der Polizeibeamte vor Gericht aussagte. Sie legte sich zu ihm, allerdings weiter vor sich hin schimpfend. Nachdem der 69-Jährige nach Ansicht des Gerichts womöglich eingeschlafen oder zumindest eingedöst war, holte sie ein ca. 60 cm langes und 1,57 Kilogram schweres Brecheisen und schlug ihm damit einmal ins Gesicht.

Als der Attackierte zu sich kam, entriss er ihr erst das Brecheisen und versuchte dann selbst, die Blutung an seinem Kopf zu stillen. Schließlich rief er den Rettungsdienst, „weil mein Mann das besser kann“, wie Adelina W. diesen Umstand verteidigte. Im Nachthemd bekleidet wartete sie vor der Tür auf die Polizei. „Wir hatten Mühe ihren Redeschwall zu unterbrechen“, erzählte der Beamte. Auf die Frage ob sie ihren Mann umbringen wollte, sagte sie nein, sie habe ihm lediglich einen Denkzettel wegen den unglücklichen Ehejahren verpassen wollen.

Der 69-Jährige erlitt erhebliche Verletzungen, unter anderem eine Schädelbasisfraktur und eine Kopfplatzwunde. Zehn Tage lang musste er im Krankenhaus stationär behandeln werden.

An die Tathandlung selbst kann sich die Angeklagte nicht erinnern, wie sie über ihren Verteidiger Thomas Fauth erklären ließ. Den Schlag an sich ziehe sie zumindest nicht in Zweifel. Aber sie bereut es zutiefst und es tut ihr sehr leid, wie sie selbst sagte. Das habe sie ihrem Mann auch in einem Brief mitgeteilt. Der 69-Jährige, der vor Gericht die Aussage verweigerte, hat seiner Frau verziehen, wie dessen Nebenklagevertreter Patrick Schladt erklärte. Diese Tatsache wertete das Gericht zugunsten der Angeklagten.

Die von der psychiatrischen Sachverständigen diagnostizierte Kombination aus paranoider Persönlichkeitsstörung und Minderbegabung bei der Angeklagten habe sich laut dem Vorsitzenden Richter nicht so ausgewirkt, dass sie Steuerungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt worden wäre. So habe sie nicht im Affekt gehandelt, gerade in Hinblick auf den länger andauernden Kampf ihrer inneren Stimmen „Tust Du‘s“, „Tust Du‘s nicht“ , wie Adelina W. der Sachverständigen berichtete. − mr –

Landshut