Berufungsverfahren in Landshut
Totraserin muss nicht in Haft

19.05.2020 | Stand 04.08.2023, 15:27 Uhr
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„So ein Unfall ist mir selten auf den Tisch gekommen, da kommt mir das blanke Entsetzen“, erklärte Staatsanwalt Gert Strohner in der Berufungsverhandlung am Landgericht Landshut. Bei dem „katastrophalen Unfall“ im November 2018 auf der B 301 bei Zolling (Lkr. Freising) starb eine 40-Jährige.

Landshut. Unfallverursacherin war die damals 19-jährige Michaela B. (Name geändert): Nur weil es ihr nicht schnell genug ging, versuchte sie, eine Kolonne von acht Autos zu überholen. Das Amtsgericht Freising verurteilte die damals schwangere Michaela B. zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins. Die Fahrerlaubnis wurde ihr entzogen und sie bekam eine Sperrfrist von vier Jahren und fünf Monaten auferlegt. In zweiter Instanz wurde die Haftstrafe von der Jugendkammer des Landgerichts Landshut vergangene Woche nun zur Bewährung ausgesetzt.

Schüchtern und nervös wirkend, saß die junge Frau beim Prozessauftakt auf der Anklagebank. Ihr Verteidiger Manuel Weber - der Berufung bezüglich der Rechtsfolgen eingelegt hatte - ergriff schließlich für sie das Wort und erklärte: „Meine Mandantin tut sich schwer, selbst darüber zu reden. Sie gesteht die Tat vollumfänglich und übernimmt die volle Verantwortung für diese unverzeihliche Tat.“

Der schreckliche Unfall am 28. November 2018 sorgte für Entsetzen: Gegen 6 Uhr morgens fuhr die damals 19-Jährige mit dem vor Kraft strotzenden BMW X5 ihres damaligen Freundes auf der B 301 im Gemeindebereich Zolling, als sie versuchte, an einer unübersichtlichen Stelle und trotz Dunkelheit eine Kolonne von acht Autos gleichzeitig zu überholen. Laut Gutachten gab sie richtig Gas und fuhr statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100, mit 133 bis 165 Stundenkilometern. Obwohl ihr ein Lastwagen entgegen kam, brach sie den Überholvorgang nicht ab, sondern versuchte zusätzlich noch den vordersten Pkw der Kolonne, einen VW Caddy, zu überholen. Aber das schaffte sie nicht mehr und krachte erst in den Caddy, dann in den Lastwagen. Dieser wurde dadurch manövrierunfähig und kollidierte mit einem entgegen kommenden VW Lupo. Dessen Fahrerin, eine Ehefrau und Mutter einer Tochter, starb noch am Unfallort. Die beiden Fahrer des VW Caddy und des Lastwagens erlitten schwere Verletzungen.

Nur sechs Monate nach dem tödlichen Unfall setzte sich Michaela B. wieder in den neuen BMW X5 ihres Ex-Freundes, obwohl ihr der Führerschein bereits entzogen wurde, und verursachte in München einen Unfall mit hohem Sachschaden, wobei zum Glück niemand verletzt wurde.

Das Gericht verdonnerte sie daraufhin zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, ihrer gezeigten Gleichgültigkeit sowie der fehlenden nötigen Reife.

Wie Zeugen berichteten, hatte sich die Fahranfängerin bereits vor den beiden Unfällen mit ihrer Fahrweise „sehr auffällig im Straßenverkehr“ verhalten. Besonders schockierend allerdings war ihr Verhalten nach dem tödlichen Unfall: Als Michaela B. ihren Führerschein auf der Polizeiinspektion Freising abgeben sollte, giftete sie gegenüber der Polizistin „Was soll der Scheiß?“, wie diese später aussagte. „So ein immenses Maß an Abgebrühtheit habe ich in meiner Zeit als Polizistin noch nie erlebt“, gab die Beamtin zu Protokoll.

Doch in den vergangenen zehn Monaten habe sich die junge Mutter positiv entwickelt, sie befinde sich regelmäßig in Therapie und ist „auf einem sehr guten Weg“, wie ihr Verteidiger erklärte und zugleich für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung plädierte. Sie hat sich zwischenzeitlich von ihrem damaligen Freund getrennt, ist Mutter eines Jungen geworden, lebt mit ihrem neuen Partner und Verlobten zusammen und arbeitet in Teilzeit im Transportunternehmen ihrer Eltern, wo sie im September auch eine Ausbildung zur Disponentin starten werde, wie sie selbst sagte. Doch das Wichtigste sei ihre Kontaktaufnahme zur Familie der verstorbenen Frau. In dem vor Gericht verlesenen Entschuldigungsbrief bekundete sie ihr aufrichtiges Beileid. „Eine Mutter zu verlieren, ist das Schlimmste was passieren kann. Diese Lücke kann niemand schließen“, schrieb sie darin. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich über 14.000 Euro wurde geschlossen.

Alle Prozessbeteiligten bescheinigten der jungen Angeklagten eine positive Sozialprognose und plädierten für eine Bewährungsstrafe. „Es geht darum, das Leid anzuerkennen und mit der Familie mitzufühlen. Mit dem Brief hat sie eine Brücke gebaut zum Ehemann und zur Tochter. Sie hat darin Verantwortung übernommen, sich hineinversetzt und das Leid geteilt“, erklärte die Vertreterin der Nebenklage und befürwortete ebenso die Aussetzung zur Bewährung.

„Sie hat aus dem Unfall die nötigen Lehren gezogen. Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte keine Straftaten mehr begehen wird, und später mit der entsprechenden Vorsicht fahren wird“, wie der Vorsitzende Richter Andreas Wiedemann das Urteil begründete.

Das Urteil ist rechtskräftig. − mr –

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