Giftköder ausgelegt
Vorsicht vor Rattengift-Ködern

13.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:34 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde im Ortsbereich Weng im Landkreis Landshut von einem noch Unbekannten eine Portion Hackfleisch, durchsetzt mit Rattengift, in den Garten einer Hundehalterin geworfen.

Weng. Die Nacht-und-Nebel-Aktion blieb unbemerkt, bis die Hündin Yuna am nächsten Tag einen Teil des Giftköders fraß. Sie musste umgehend mit Vergiftungserscheinungen zum Tierarzt gebracht werden, der ihr durch sofortige Behandlung das Leben retten konnte.

Die Köderreste sind der Polizei übergeben worden, die jetzt nach dem unbekannten Straftäter sucht. Auch die Nachbarschaft sei von der Besitzerin informiert worden, aufmerksam zu bleiben. Ebenfalls ging die Warnung an ihren Hundeverein: Die Besitzerin bittet nun darum, dass unter anderem die Tierärzte bei ungewöhnlichen Vorkommnissen an den Vorfall denken, das Gift in Erwägung ziehen.

Der jungen Border Collie Hündin geht es inzwischen zum Glück wieder gut. Dass sie überlebt hat, verdanke sie nach tierärztlichen Aussagen den schnellen Reaktionen.

Sollte jemand in Weng in der Nacht von Montag auf Dienstag verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, bitte Hinweise an die Polizei Landshut unter Telefon 0871/92520.

Um den Vorfall aufzuklären, setzt PETA, wie aus einer Presseerklärung hervorgeht, nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die den Täter überführen. Zeugen werden gebeten sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

„Der Unbekannte, der den Giftköder in den Garten des Hundehalters geworfen hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Derartige Täter zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf den noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Arbeit der Polizei unterstützen sowie Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen. Der Täter muss sich darüber im Klaren sein, dass mit gefährlichen Stoffen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein können.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.

Landshut