Justiz in Corona-Zeiten
Landshuts Gerichte fahren ihren Betrieb langsam wieder hoch

11.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:06 Uhr
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Trotz der vorherrschenden Covid 19-Thematik ist es an der Zeit, wieder ein Stück weit zur „Normalität“ überzugehen. Ab kommenden Montag wird nun auch der Sitzungsbetrieb am Landshuter Landgericht und am Amtsgericht nach der allgemeinen Lockerung der Beschränkungen schrittweise wieder gestartet.

Landshut. „In den letzten Wochen war nur ein Notbetrieb insbesondere für Eilsachen und fristgebundene Sachen aufrechterhalten worden“, erklärt Peter Pöhlmann, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht, in einer Pressemitteilung. Da die Ansteckungsgefahr mit dem Corona Virus nach wie vor besteht, kann der Sitzungsbetrieb nur mit den folgenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden: Im Bereich der Zugangskontrollen und im Sitzungsgebäude muss laut Pöhlmann ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.

Diese Regelung gelte für alle Personen, die sich in dem genannten Bereich aufhalten. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Auch Desinfektionsspender stehen den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung. In den Sitzungssälen entscheidet die oder der Vorsitzende in jedem Einzelfall, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Der Zugang zum Sitzungsgebäude ist zudem frühestens 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Verhandlung möglich. Bei Betreten des Gebäudes ist - wie bisher - eine schriftliche Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung auszufüllen. Bei Verdacht einer Erkrankung kann der Zugang verwehrt werden. „Diese Regelungen gelten selbstverständlich in gleicher Weise für Verhandlungen, die im Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut stattfinden“, so der Pressesprecher weiter.

Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, sollen Angelegenheiten außerhalb von Sitzungen nach wie vor telefonisch oder per Telefax abgewickelt werden. Unumgängliche persönliche Vorsprachen sind auf die Öffnungszeiten der Justizbehörden in Landshut, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, beschränkt. Die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache sollte vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch geklärt werden. Auch hier gelten dann die allgemeinen Gesundheitsschutzregelungen.

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