Brutale Prügel in der Altstadt
„Männliches Gegockel“ bringt Syrer in Knast

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:18 Uhr
−Foto: n/a

Gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft – so lautete am Donnerstag das Urteil gegen zwei Syrer vor der Schwurgerichtskammer: Junis K. (28) und sein Kumpel Amir P. (24) (Namen geändert) haben einen Iraker (21) in der Landshuter Altstadt brutalst zusammengschlagen.

Landshut. Die beiden Täter hatten ihr Opfer nicht nur geprügelt, sondern es auch noch gegen einen Stadtbus geschleudert und den am Boden liegenden Mann gegen den Kopf und den Oberkörper getreten. Dafür landen jetzt beide im Gefängnis: Drei Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe für Junis K. sowie zwei Jahre und acht Monate für Amir P. „Ich habe einen schweren Fehler begangen und hätte mich besser unter Kontrolle haben müssen“, ließ Junis K. bereits zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger Patrick Schladt erklären. Er habe aber niemanden töten wollen. Man habe sich gegenseitig einen „Schlagabtausch“ geliefert, nachdem der Bekannte seine Mutter und Schwester beleidigt habe.

Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der 21-jährige irakische Friseur-Azubi jedoch vehement und betonte: „Der Hauptgrund war seine Ex!“. Mit dieser hatte der 21-Jährige nämlich ein kurzes Verhältnis, womit sich Junis K. aber nicht so recht abfinden wollte. Deswegen verpasste er dem jungen Iraker bereits zwei Wochen zuvor einen Faustschlag, wie dieser der Kammer erzählte.

Laut der von Staatsanwältin Nina Wittig vertretenen Anklage trafen die beiden Beschuldigten am Tatabend, den 29. Juli 2019, gegen 21.35 Uhr in der unteren Landshuter AItstadt auf Höhe der Bushaltestelle auf den 21-jährigen Bekannten. Es kam zum Streit und Androhungen seitens Junis K. „Ich habe einmal auf ihn eingeschlagen, der ist so krass auf mich zugegangen“, berichtete der Friseur-Azubi. Dann eskalierte der Streit und die beiden Angeklagten schlugen mit Fäusten auf dessen Kopf und Oberkörper ein, wobei dieser sich schützend die Hände vors Gesicht hielt und weglief.

Aber sie ließen nicht locker, verfolgten ihn und griffen ihn gemeinsam an, wie die Staatsanwältin erklärte. Weiter sollen sie den wehrlosen jungen Mann gepackt und gegen die Front eines Stadtbusses geschleudert haben. Am Boden liegend, traktierten sie ihn weiter mit Fäusten und verpassten ihm mehrere wuchtige Fußtritte gegen Beine, Oberkörper und Kopf. Beide Angeklagten beteuerten bis zum Schluss, dass es keine Fußtritte gab, nur Faustschläge.

„Zu zweit haben sie den Mann über die Straße geschlagen. Dann kam der Bus und sie haben ihn gepackt und dagegen gepfeffert. Als er am Boden lag, haben sie ihn weiter geschlagen und mit Füßen getreten“, schilderte eine Zeugin den Tathergang. Sie betonte, dass bei den Fußtritten „Kraft dahinter“ war und der Geschädigte „definitiv am Kopf getroffen“ wurde. Sowohl sie als auch ihr Begleiter beschrieben Junis K. als den „Hauptaggressor“.

Auch eine Taxifahrerin beobachtete den Vorfall und zeigte sich eigenen Worten zufolge „schockiert“ über die Prügelattacke. „Es war heftig – für mich sah es schlimmer aus als im Fernsehen“, sagte sie der Kammer. Aus Angst, die beiden könnten weglaufen bevor die Polizei eintrifft, stieg sie aus dem Taxi und filmte die beiden Angreifer mit ihrem Handy. Für sie wirkte das mutmaßliche Opfer nach der Tat allerdings „überraschenderweise ganz schön fit, für das, was er abgekriegt hat“, was auch der Busfahrer in seiner Zeugenaussage so bestätigte.

Der Geschädigte erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen, lediglich eine gebrochene Nase. Er erklärte, er habe Schläge und Tritte „gespürt“, könne die Tritte jedoch nicht fest bezeugen.

Auch Amir P. gab an, er „bedauere zutiefst seine Beteiligung“. Es habe sich „spontan entwickelt“ und er sei „mit hineingeraten“. Beide entschuldigten sich beim Iraker „von Herzen“ und übergaben ihm 3.000 Euro Schmerzensgeld.

Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags war die Kammer abgerückt, da die Kammer „tatsächlich knapp“ zur Auffassung gekommen sei, dass sich ein Tötungsvorsatz nicht hinreichend bestätigen ließ, so die Urteilsbegründung. „Kernpunkt“ im Verfahren war die Frage, ob es die Tritte gegen Kopf und Oberkörper gab oder nicht, erklärte der Vorsitzende Richter Markus Kring und fügte hinzu: „Dies ist ohne jeden verbleibenden Restzweifel der Kammer zu bejahen.“ Zudem müsse es sich wohl bei beiden um einen Affekt gehandelt haben, ein Motiv oder eine Auslösung sei kaum zu erklären, „wenn dann durch männliches Gegockel“, erläuterte Kring. − mr –

Landshut