Rentnerin greift 80-Jährige an
„Wie eine Tarantel auf der Lauer“

23.04.2020 | Stand 21.07.2023, 20:05 Uhr
−Foto: n/a

Kurioser Fall vor Gericht: Auf der Anklagebank sitzt eine 62-jährige Rentnerin aus Landshut. Sie schlug ihre Nachbarin bewusstlos und machte dann sechs Polizisten das Leben schwer.

Landshut. „Man kannte sie – wenn sie einen guten Tag hatte, war sie nett, sonst anderes“, so beschrieb eine Zeugin die 62 Jahre alte Frau auf der Anklagebank. So manche „Aufritte“ habe sie schon hingelegt, bis zum Höhepunkt am 9. August letzten Jahres, als die Rentnerin ihre 80-jährige Nachbarin nach immer wieder kehrenden Zwistigkeiten kurzzeitig bewusstlos schlug, deren Nichte und Großnichte angriff und anschließend sechs anrückende Polizisten das Leben schwer machte.

Im Sicherungsverfahren vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Landshut muss sich die ehemalige Altenpflegerin jetzt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie deren Beleidigung verantworten.

Momentan ist die Mutter von vier Kindern im Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen untergebracht. Geklärt werden muss nun ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Landshut geht davon aus, dass die Rentnerin an einer bipolaren Störung mit einer manischen Episode mit psychotischen Symptomen zum Tatzeitpunkt leidete, hinzu kam reichlich Alkohol – es könne also sein, dass sie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Nach einem Großeinkauf wollte die 80-jährige Nachbarin der Angeklagten durch die Hauseingangstüre in das Treppenhaus gehen, als die 62-Jährige mit 1,36 Promille im Blut laut Anklage auf sie zulief, die Türe zuhielt und ihr den Eintritt verwehrte. Dann schlug sie der alten Frau plötzlich mit den Fäusten auf den Kopf, bis diese zu Boden sackte. Selbst dann schlug sie noch weiter auf sie ein. Als deren Nichte herbeieilte um ihrer Tante zu helfen, schlug ihr die Beschuldigte ebenso auf den Kopf und biss sie in die rechte Hand. Auch deren Tochter attackierte die rasende Rentnerin und schlug ihr auf das Handgelenk. „Sie schrie uns an, beleidigte unsere Herkunft und war irgendwie überhaupt nicht bei sich“, erzählte das junge Opfer der Kammer ausführlich.

Auch zuvor habe es schon immer Probleme und Streitigkeiten mit der Angeklagten gegeben. Die 62-jährige sei wohl eifersüchtig auf die ältere Nachbarin gewesen, weil diese immer Besuch von ihrer Familie erhalten habe und sie nicht, so die Großnichte. Etwas ungläubig schüttelte die Rentnerin auf der Anklagebank immer wieder den Kopf während der Zeugenaussagen.

Als die Polizeistreife mit sechs Beamten eintraf, wehrte sich die Angeklagte erst gegen die Handfesseln, ließ sich auf den Boden fallen und versuchte einen Beamten im Polizeiwagen zu beißen und trat um sich. Als „außer Rand und Band“ beschrieb sie die Zeugin, die alles vom Spielplatz gegenüber beobachtete und der 80-jährigen zu Hilfe eilte.

„Sie war wie eine Tarantel auf der Lauer - sie saß immer im Garten und wartete, bis jemand kam und sie loslegen konnte“, stellte eine weitere Zeugin fest. Ganz am Anfang habe sie einen netten Eindruck gemacht, doch es wurde so schlimm, dass ältere Nachbarinnen der 62-Jährigen ihre eigenen Wohnungen im Haus mieden und versuchten, bei ihren Verwandten zu sein, nur weil sie Angst vor der Angeklagten hatten, wie die Frau berichtete. Nach einem Zwist sei es allerdings immer die Angeklagte gewesen, die die Polizei rief und sagte „Ich werde bedroht“. Auch sei sie oft alkoholisiert gewesen.

Über ihren Verteidiger Jürgen Neumaier ließ die Angeklagte den Sachverhalt einräumen mit dem Einwand, dass die Schläge nicht geeignet waren, das Leben der alten Frau zu gefährden. „Das Verhalten war ihrer persönlichen Situation geschuldet“, erklärte Neumaier. An dem Tag sei es sehr heiß gewesen, dazu der Alkohol und die drohende Wohnungsräumung , die Kündigung hatte sie schon erhalten – so kam es zu der Ausnahmesituation. „Die habe ich denen zu verdanken“, fiel ihm die Angeklagte noch ins Wort und fügte hinzu: „13 Jahre habe ich zuvor in einer Wohnung in Regensburg gewohnt und es gab kein einziges Problem - ich war in meinem Leben immer rechtschaffend!“

Die psychiatrische Sachverständige Dr.Verena Klein attestierte der 62-Jährigen eine bipolare affektive Störung und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol, aber keine Abhängigkeit. Zum Tatzeitpunkt sei ihre Steuerungsfähigkeit deshalb „zumindest nicht ausschließbar aufgehoben“ gewesen. Bereits zuvor befand sich die Angeklagte wiederholt in stationärer Behandlung und hat ernsthafte Suizid-Versuche unternommen, so die Sachverständige. Mit Medikamenten könne die 62-Jährige allerdings „gut stabilisiert“ werden.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. − mr –

Landshut