Ausgangsbeschränkung
Niederbayern halten sich an die Maßnahmen

22.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:29 Uhr
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Die niederbayerischen Polizei zieht nach dem ersten vollen Tag der Ausgangsbeschränkung ein überwiegend positives Fazit. Die Allgemeinverfügung werden von weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert und eingehalten.

NIederbayern. Insgesamt wurden am Samstag knapp 1.500 Kontrollen mit Bezug zur Allgemeinverfügung in Niederbayern durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag weiterhin auf der Einhaltung der Allgemeinverfügung durch Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte. Bei etwa 1.000 kontrollierten Betrieben wurden lediglich 10 Verstöße festgestellt. 5 Personen müssen mit einer Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. Darüber hinaus wurden weitere Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen überprüft. Hier war nur noch ein Verstoß zu verzeichnen. Die seit Samstag, 0 Uhr, gültige Ausgangsbeschränkung wurde ebenfalls überwacht. 21 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung mussten mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden. Die Betroffenen erwarten Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Grundsätzlich zeigt sich die Polizei zufrieden mit der Umsetzung der Allgemeinverfügungen. „Wir sind jetzt auf den Sonntag gespannt, da der Wetterbericht wieder schöneres Wetter meldet. Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin einsichtig bleiben und sich an die Ausgangsbeschränkung halten“, sagte Polizeisprecher Maximilian Bohms.

Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung erreichte die Polizei über die sozialen Medien zahlreiche Anfragen zu deren Auslegung. Spezialfälle, Ernstfälle und leider auch viele unnötige „Spaß-Fälle“ wurden soweit es möglich war beantwortet. „Sollten noch Unklarheiten bestehen möchten wir auf die FAQs unter corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php verweisen“, so die Polizei. Sollte der jeweilige spezielle Fall nicht ausreichend abgedeckt sein, soll man die Vorgaben für sich selbst möglichst eng auslegen. Die Polizei: „Hinterfragen Sie sich selbst, ob triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung vorliegen. Ist mein Vorhaben absolut notwendig und unaufschiebbar? Kann ich mein Vorhaben wirklich nur zusammen mit anderen Personen bewerkstelligen?“

Landshut