Attacke auf Volksfest
Mit dem Messer in die Menschenmenge

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:00 Uhr
−Foto: n/a

Beinahe wäre ein gemütlicher Pfingstvolksfest-Abend in Pilsting für ein paar Besucher in einer Katastrophe geendet: Erst fuchtelte der Tunesier Mehdi J. (Name geändert) mit einem Survival-Messer vor ihnen herum, dann ist er damit „direkt in die Menschenreihe rein gesprungen“, wie eine Security-Mitarbeiterin berichtet. Jetzt fand der Prozess statt.

Landshut/Pilsting. Am Ende versuchte Mehdi noch, auf einen Volksfestgast einzustechen. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt.

Für diese Tat verurteilte ihn die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer in Landshut wegen versuchten Totschlags mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zudem wurde für den alkoholkranken Angeklagten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Jedoch ist die Abschiebung des einschlägig vorbestraften Tunesiers in absehbarer Zeit zu erwarten, wie der Vorsitzende Richter Markus Kring sagte.

Zu der brutalen Messerattacke kam es in der Nacht am 8. Juni 2019 am Pilstinger Pfingstvolksfest: Gegen 1 Uhr nachts begannen die Mitarbeiter des Security-Dienstes, den Festplatz zu räumen und forderten die Besucher auf, das Gelände zu verlassen. Auch Mehdi J., der sich im Bar-Zelt aufhielt, wollte die Sicherheitsmitarbeiterin zum Gehen animieren. „Aber er weigerte sich und wollte seine Zigarette noch fertig rauchen “, sagte sie vor Gericht aus. Auch habe er sich von ihr als Frau nichts sagen lassen wollen.

Zwei Festbesucher konnten ihn schließlich überreden mitzukommen. „Draußen bin ich noch mal zu ihm hin, weil er so alleine da stand, hab ihn in den Arm genommen und gefragt, ob alles passt – die Stimmung war gut“, erzählte einer der Männer. Plötzlich habe Mehdi ein Messer rausgezogen und damit „in der Luft herumgefuchtelt“, so der Zeuge, der rechtzeitig ausweichen konnte und ins Zelt lief, um die Security zu holen.

Draußen sah die Sicherheitsmitarbeiterin dann, wie der Angeklagte mit ausgeholtem Arm und Messer in der Hand in eine Reihe von Menschen rein gesprungen ist. Laut Staatsanwaltschaft deutete der Angeklagte die Stichbewegungen an, ohne tatsächlich zuzustechen. Plötzlich lief der Tunesier auf einen anderen Volksfest-Besucher zu, der gerade auf dem Heimweg war und stach zweimal in Richtung seines Kopfes, Halses und Oberkörpers. Nur weil sich dieser reflexartig duckte, wurde er nicht verletzt. Als die Polizei eintraf, flüchtete der Tunesier erst in Richtung Marktplatz, aber der Weg wurde ihm abgeschnitten und er ergab sich. Eine Alkoholkontrolle beim Angeklagten kurze Zeit später ergab einen Wert von ca. 2,1 Promille.

Doch der Angeklagte erklärte gleich zu Prozessbeginn, dass er sich an die Tat nicht mehr erinnern könne, da er zu stark alkoholisiert gewesen sei. So habe er tagsüber bereits drei Flaschen Wodka geleert und sich dann an der Bar am Volksfest noch ein paar kleine Schnäpse genehmigt. „Ich hatte keinerlei Absicht etwas zu machen, ich wollte nur eine Viertelstunde beim Fest sein“, beteuerte der 36-Jährige. Auch habe er das Messer nicht dabei gehabt, sondern draußen neben dem Zelt am Boden liegen sehen und aufgehoben.

Überhaupt wollte der Angeklagte eigentlich gar nicht mehr an dieses Ereignis erinnert werden, da es für ihn nicht „so angenehm“ war, wie er sagte. „Es hat ein Problem gegeben und das hat nur eine Minute gedauert“, erklärte der Beschuldigte. Später entschuldigte er sich mehrfach bei den Zeugen.

Doch der Vorsitzende Richter äußerte Zweifel an seinem beschriebenen Alkoholpegel und dem gemessenen Alkoholwert. „Es ist nicht die geschickteste Lösung, sich hinter einem Filmriss zu verstecken“, ermahnte ihn Kring. Die Sachverständige diagnostizierte dem Tunesier eine Alkoholabhängigkeit und sah die Voraussetzungen für seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben. Seine Steuerungsfähigkeit war laut ihrer Aussage mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert.

Während die Staatsanwältin fünf Jahre wegen versuchtem Totschlag und eine Unterbringung forderte, sah Verteidiger Dr. Thomas Krimmel „den Tatbestand des versuchten Totschlags als nicht erfüllt“ und plädierte für eine Freiheitsstrafe von knapp unter drei Jahren.

Die Schwurgerichtskammer folgte den Aussagen der Staatsanwältin, blieb jedoch unter den geforderten fünf Jahren. „Das Messer war ein durchaus beeindruckendes Werkzeug und sehr gefährlich“, äußerte Kring.

− mr –

Landshut