Großaufgebot von Polizei und Zoll im Einsatz
Kontrollen in Shisha-Bars und Spielhallen im Raum Landshut

11.02.2020 | Stand 31.07.2023, 20:18 Uhr
−Foto: n/a

In einer großangelegten Aktion haben Einsatzkräfte von Polizei und Zoll verschiedene Spielhallen und Shisha-Bars in Stadt und Landkreis Landshut kontrolliert.

Landshut. Jugendschutz und die Einhaltung von Betriebsauflagen waren die vorrangigen Gründe für mehrere Kontrollen von Shisha-Bars und Spielhallen in Stadt und Landkreis Landshut. Die Landshuter Polizeiinspektion erhielt bei der groß angelegten Aktion am Freitagabend (7. Februar) Unterstützung durch den Einsatzzug, Kräfte der Feuerwehr, Ordnungsämter der Stadt und des Landratsamtes sowie Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege und Steueraufsicht des Hauptzollamts Landshut.

Während in den Spielhallen nur kleinere Verstöße gegen Auflagen festgestellt wurden, zeigte sich bei einigen Shisha-Bars ein anderes Bild: Hier gab es zum einen erhebliche Auflagenverstöße, die im Bereich einer Ordnungswidrigkeit angesiedelt sind, zum anderen ermitteln die Behörden sogar wegen Straftaten.

Im Stadtgebiet Landshut erhielten an diesem Abend zwölf, im Landkreis fünf Spielhallen „unangekündigten Besuch“. Erfreulicherweise gab es dabei nur geringfügige Beanstandungen, wie z.B. einen versperrten Notausgang, fehlende Spielhallenaufsicht und die Nichtvorlage von erforderlichen Bescheiden.

Die Bilanz der Kontrollen in vier Shisha-Bars im Landshuter Stadtgebiet fiel dagegen unerfreulich aus: „Die CO (Kohlenmonoxid)-Konzentration in einer Bar wurde mit 59 ppm gemessen. Zulässig wäre laut Auflagenbescheid ein Wert von 30 ppm. Diesbezüglich müssten auch funktionsfähige CO-Warner installiert und betriebsbereit sein. Gerade in der Bar mit 59 ppm war dieser jedoch ohne Funktion. Zudem fehlte ein am Eingang vorgeschriebenes Warnschild, welches auf diese Problematik hinweist“, so ein Sprecher der Landshuter Polizei. Damit nicht genug: In der Bar hielten sich zwei 16-Jährige auf. Ein ähnliches Bild in einer anderen Shisha-Bar: Auch hier war der CO-Warner ohne Funktion, am Eingang befand sich kein Hinweisschild, die Breite des Fluchtweges war erheblich unterschritten und der notwendige Feuerlöscher fehlte. Die nächste Bar verfügte in gewisser Weise über keinen Fluchtweg, dieser war verschraubt und der Feuerlöscher war nicht vorhanden.

Im Zuge der Kontrollen in den Shisha-Bars stellte der Zoll insgesamt 240 Dosen Shisha-Tabak sicher. „Es ist nicht zulässig, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Tabak mehrere Wasserpfeifen der Kunden zu befüllen“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. In allen Fällen werden entsprechende Ermittlungsverfahren sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Straftatenbereich gegen die Barbetreiber eingeleitet.

Landshut