Kein versuchter Totschlag
Schlägerei in der Disco, um Verlobter zu helfen

27.11.2019 | Stand 02.08.2023, 23:01 Uhr
−Foto: n/a

Als er sah, wie ein Fremder seiner Verlobten erst mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr dann auch noch an den Busen griff, sah der 22-jährige Peter F. (Name geändert) rot: Erst verpasste er dem Gast in der Landshuter Disco „Trixi Schneider“ einen Faustschlag, dann attackierte er den am Boden Liegenden mit einem wuchtigen Fußtritt auf den Kopf.

LANDSHUT In der gestrigen Verhandlung musste sich Peter F., der aus dem Landkreis Landshut stammt, wegen versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung vor der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer am Landgericht Landshut verantworten. Doch die Kammer verurteilte den jungen Mann nach Beendigung der Beweisaufnahme wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Das Urteil fiel erst nach Redaktionsschluss.

Laut der von Staatsanwältin Sigrid Kolano vertretenen Anklage, war Peter F. am 16. März 2019 gegen 4.20 Uhr gemeinsam mit seiner Verlobten, Kathrin P., in der Disco. Dabei kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen Kathrin P. und dem späteren Opfer, wobei sie den Mann erst am Hals packte und kratzte und dann noch einmal am rechten Ohr. Daraufhin griff er ihr an den Busen und schlug ihr ins Gesicht. Dann kam der Angeklagte ins Spiel: Er verpasste dem Discobesucher einen Faustschlag, so dass dieser zu Boden sackte und bewusstlos liegen blieb. Schließlich holte er laut Anklageschrift aus und kickte mit seinem rechten Fuß kraftvoll und wuchtig gegen den Kopf des bewusstlos am Boden liegenden Mannes.

Schnell griff das Security-Personal der Diskothek ein. Sie packten den Angreifer und zogen ihn weg. Doch dessen Verlobte soll den am Boden liegenden Geschädigten weiterhin attackiert haben, indem sie ihm in die Geschlechtsteile trat und ihm ihr Knie in den Bauch rammte.

Der Discobesucher erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Nasenbeinfraktur, diverse Prellungen und Hämatome, Sehstörungen und Schmerzen.

Für Peter F. ist der Fußtritt bis heute ein „Rätsel“ und die Tat erschüttert ihn, wie er der Kammer beteuerte. Doch er stehe zu der Tat. Verteidiger Franz Xaver Wittl erklärte, sein Mandant sei erst auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden, als der Mann seiner Verlobten den Schlag ins Gesicht verpasst und ihr an den Busen gegriffen hatte. Dadurch sei der Angeklagte „dermaßen in Rage geraten und wollte das so nicht hinnehmen“.

Laut dem Vorsitzenden Richter Markus Kring erachtete die Kammer den Faustschlag letztlich „durch Nothilfe gerechtfertigt“, was bereits zu Prozessbeginn kurz erörtert wurde. Auch bei dem Fußtritt konnte kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

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