Prozess in Landshut
Über neun Jahre Haft für den versuchten Skype-Mord auf den Philippinen

22.10.2019 | Stand 02.08.2023, 23:38 Uhr
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Hohe Haftstrafe für einen Mann (30) aus Altdorf im Landkreis Landshut. Weil er eine Frau (55) auf den Philippinen umbringen wollte und die Tat auf Skype übertrug, schickt ihn das Gericht jetzt für lange Jahre ins Gefängnis.

LANDSHUT Nach fünf Verhandlungstagen fällte der Richter das mit Spannung erwartete Urteil gegen einen 30-jährigen Altdorfer. Neun Jahre und sechs Monate Haft wegen vorsätzlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord verhängte die als Schwurgericht tagende 1. Strafkammer des Landgerichts Landshut. Außerdem ordnete sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Die Anklage warf dem Mann vor, im Oktober 2014 seine damalige philippinische Lebensgefährtin fast getötet zu haben. Die Kammer glaubte den Angaben der heute 55-jährigen Frau. So kam es ihrer Aussage zufolge nach einem gemeinsamen Bar-Besuch in Angeles City auf den Philippinen auf offener Straße zwischen dem Angeklagten und einem Tricycle-Fahrer zum Streit. Auf diese Auseinandersetzung wurde die örtliche Polizei aufmerksam, die den betrunkenen Altdorfer und seine Lebensgefährtin nach Hause brachte. Weil er dachte, sie habe ihn bei der Polizei hingehängt, wollte er sich an ihr rächen, so die Zeugin. Zuhause habe er sie erst gefesselt, ihr eine Tablette in den Mund gesteckt, sie geschlagen und gewürgt und sich sogar mit dem Fuß auf ihren Hals gestellt haben. Obwohl sie immer wieder um ihr Leben gefleht habe, ließ er erst von ihr ab, nachdem sie sich tot gestellt hatte. Die grausame Tat übertrug der Angeklagte auf Skype und forderte seinen in Deutschland lebenden Freund dazu auf, zuzusehen. Dieser informierte anschließend die Polizei. Die Aussage des Angeklagten während des Skype-Telefonats, „ich bringe sie um, damit sie sich nicht an mir rächen kann“, wertete Staatsanwalt Johannes Plutz als Tötungsvorsatz und forderte eine zehnjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes.

Anders sah es Verteidiger Sebastian Gaßmann und plädierte auf einen Freispruch für seinen Mandanten mit den Worten: „Die Zeugin hat ganz eindrucksvoll gelogen!“

Doch die Kammer glaubte „im Kern den Angaben der Zeugin“, wie der Vorsitzende Richter Marcus Kring in seiner Urteilsbegründung erläuterte.

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