Unterbringung in Entziehungsanstalt
Dreieinhalb Jahre Haft für Attacke im „Fassl“

12.09.2019 | Stand 31.07.2023, 10:15 Uhr
−Foto: n/a

„Knapp am Tötungsvorsatz vorbei“, begründete der Vorsitzende Richter Markus Kring das Urteil im Prozess gegen den 36-jährigen Litauer Darius S. (Name geändert) aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Wegen dessen brutaler Attacke auf einen gleichaltrigen Discobesucher am frühen Morgen des 8. Dezember letzten Jahres im Landshuter Pulverfass, muss er jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Zudem wurde seine Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet.

LANDSHUT Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut konnte sich laut Richter Kring letztendlich nicht vom Tötungsvorsatz überzeugen. Vom ursprünglichen und schwerwiegenden Vorwurf des versuchten Mordes wich die Kammer ab.

Wie bereits berichtet, hatte Darius an dem Abend im stadtbekannten „Fassl“ mit seinem Freund an der Bar ordentlich gebechert. Zur Tatzeit hatte er rund 2,45 Promille intus. Der gleichaltrige spätere Geschädigte saß in unmittelbarer Nähe. Laut Erzählungen des Opfers sei plötzlich von hinten ein Arm gekommen, der ihn gewürgt habe. An das, was dann folgte, habe der 36-Jährige keine Erinnerung mehr.

Nachdem er aufgrund des Würge-Angriffs bewusstlos zu Boden sank, versetzte ihm Darius mit voller Intensität einen Stampftritt mit dem Fuß auf seinen Kopf. Mehrere umherstehende Gäste sowie ein Security-Mann griffen ein und zogen den Angeklagten weg. Dieser verließ zusammen mit seinem Freund das Lokal und marschierte – entgegen seiner Behauptung, er habe am Parkplatz auf die Polizei gewartet – in Richtung Friedhof davon, wie der Polizeibeamte in seiner Zeugenaussage schilderte: „Die beiden Männer schlenderten vom Lokal weg. Wir fuhren mit dem Streifenwagen auf dem Gehsteig hinter her, weil wir befürchteten, dass sie plötzlich loslaufen.“ Bei der Verhaftung sei Darius zunehmend aggressiver geworden und habe wüste Beleidigungen in Richtung Lokal geschrien. Total besoffen habe Darius auf den Polizisten aber nicht gewirkt.

Über seinen Verteidiger Werner Hubertus ließ der zweifache Vater bereits am ersten Verhandlungstag die Tat zum Teil einräumen, allerdings nur mit „rudimentären Erinnerungen“. Aufgrund seines Alkoholpegels könne er sich nicht mehr richtig erinnern, wie Darius selbst erklärte. Als Grund für die Attacke gab er jedoch an, von dem gleichaltrigen Discobesucher mit rassistischen Aussagen wie „Scheiß Ausländer, verpisst euch“ oder „Kanake“ beleidigt worden zu sein. Erst auf der Toilette und später noch einmal an der Bar. Darius wisse nur noch, dass der Mann ihm ins Gesicht gesehen und etwas gesagt habe, gewürgt habe er ihn aber nicht.

Der als Zeuge geladene Barkeeper war allen Anschein nach der einzige, der diese verbalen Attacken auf Darius gehört hatte, was er bereits nach dem Vorfall der Polizei schilderte. So habe er mit gewissem zeitlichen Abstand zweimal recht deutlich das Wort „Kanaken“ vom späteren Opfer gehört, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht den Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 4.000 Euro, die eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholpegels zur Tatzeit, die affektive Erregung sowie die nicht ausschließbare Provokation, wie Richter Kring das Urteil begründetet. Der Tritt an sich habe zwar einen Tötungsvorsatz nahe gelegt, „war aber der Persönlichkeit des Angeklagten eher fremd“, so der Vorsitzende Richter und sprach darüber hinaus von einem „alkoholisch bedingten Affekt“.

Der tägliche Alkoholkonsum von Darius in den letzten Jahren war schon Gewohnheit, wie er berichtete. Aggressiv sei er im alkoholisierten Zustand allerdings nie geworden, eher „lustig“. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Bernd Weigel schlug in dessen Gutachten eine Therapie in einer Entziehungsanstalt für Darius vor. Dem folgte die Kammer und ordnete dessen Unterbringung an.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landshut