Eskalation an der Bar
Explosion der Gewalt im Landshuter Pulverfass

04.09.2019 | Stand 31.07.2023, 9:28 Uhr
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Am Ende einer durchzechten Nacht gab es eine regelrechte Explosion der Gewalt. In der Landshuter Diskothek Pulverfass soll ein Mann aus dem Landkreis Dingolfing-Landau einen anderen Gast bewusstlos gewürgt und dann auf seinen Kopf eingetreten haben. Jetzt muss er sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

LANDSHUT Was war der Auslöser für die brutale Attacke auf einen Discobesucher am frühen Morgen des 8. Dezember 2018 in der bekannten Landshuter Diskothek Pulverfass? Der 36-jährige Litauer Darius S. (Name geändert) aus dem Landkreis Dingolfing-Landau soll an diesem Tag einen gleichaltrigen Gast in dem Lokal gewürgt haben, bis der bewusstlos vom Barhocker fiel. Mit unglaublicher Brutalität soll der jetzt Angeklagte damals sein Opfer auch noch mit einem wuchtigen Stampftritt auf den Kopf attackiert haben.

Jetzt muss sich der 36-Jährige wegen des Angriffs vor der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer am Landgericht Landshut verantworten. Der Vorwurf wiegt schwer: versuchter Mord und schwere Körperverletzung. Heimtückisch soll er versucht haben, den wehrlosen Mann zu töten, so die Anklage.

Darius hatte an dem Abend im „Fassl“, wie die Landshuter zu dem Lokal sagen, das es seit Jahrzehnten gibt, mit seinem Freund aus Kindheitstagen an der Bar ziemlich ordentlich gebechert. Eine Blutprobe nach der Tat ergab laut Staatsanwaltschaft 1,95 Promille. Am Tresen sitzend habe man sich teilweise in litauischer bzw. russischer Sprache unterhalten. Das gleichaltrige Opfer saß dabei in unmittelbarer Nähe. Kurz vor fünf Uhr morgens soll Darius ihn dann plötzlich von hinten am Hals gepackt, im „Schwitzkasten“ gewürgt und getreten haben.

Mehrere umherstehende Personen, darunter ein Securitymitarbeiter, eilten herbei und zogen den Angeschuldigten von seinem Opfer fort, wobei Darius noch mehrmals vergeblich versucht haben soll, nach dem Bewusstlosen zu treten.

Über seinen Verteidiger Werner Hubertus ließ der Angeklagte und zweifacher Vater die Tat teilweise einräumen, allerdings nur mit „rudimentären Erinnerungen“. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, dann habe Darius den Mann vom Hocker gezogen und ihm einen „nicht so kräftigen“ Tritt, ähnlich wie beim Fußballspielen, gegen den Kopf verpasst. „Mein Mandant hatte weder die Absicht ihn hinterlistig von hinten vom Hocker zu ziehen noch ihn zu töten“, erklärte Werner. Er habe sich lediglich dazu hinreißen lassen, ihn zu verletzen. Der Verteidiger stellte eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 4.000 Euro in Aussicht. Darius selbst gab an, mit rassistischen und ausländerfeindlichen Äußerungen vom mutmaßlichen Opfer beleidigt worden zu sein, „erst am Klo, dann ging es an der Bar weiter.“

Allerdings sei er da schon ziemlich betrunken gewesen und könne sich nicht mehr richtig erinnern. Er wisse nur noch, dass der Mann ihm ins Gesicht gesehen und etwas gesagt habe, gewürgt habe er ihn aber nicht. Beleidigungen wie „Scheiß Ausländer, verpisst euch“ oder „Kanake“ sollen gefallen sein, wovon laut Vorsitzendem Richter Markus Kring niemand im direkten Umfeld, bis auf einen Zeugen, etwas mitbekommen habe. „Es kommt mir so vor, als bedienen sie uns bewusst überall da mit Erinnerungslücken, wo es interessant wird“, warf Kring dem Angeklagten mehrmals vor.

Noch viel zäher und voller Gedächtnislücken war die Befragung des Freundes von Darius. Er sprach lediglich von einer „interessanten Situation“ und von „Spannungen“ an der Bar. Nachdem ihn der Vorsitzende Richter eindringlich zur Wahrheit ermahnt hatte, gab der 34-Jährige an, dass er selbst von den angeblichen Beleidigungen nichts mitbekommen habe, er wissen nur das, was ihm Darius erzählt habe. „Unser Fehler war, dass wir zu lange in der Kneipe geblieben sind“, sagte er der Kammer.

Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Nasenbeinfraktur, ein Monokelhämatom mit Hyposphagma am rechten Auge sowie mehrere Abschürfungen im Gesichtsbereich. Bei Behandlungsbeginn bestand zeitweise die Gefahr, dass er sein rechtes Augenlicht verliert, was aber nicht eintraf. Nach wie vor befindet sich der Geschädigte in augenärztlicher Behandlung, da es regelmäßig zu Schatten im Blickfeld des rechten Auges kommt. Zu einem konkret lebensbedrohlichen Zustandsbild kam es nicht.

Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

Landshut