Glaubwürdigkeitsgutachten angeordnet
Prozess um sexuellen Missbrauch: Hauptverhandlung wurde ausgesetzt

14.08.2019 | Stand 04.08.2023, 6:06 Uhr
−Foto: n/a

Vorerst ist kein Ende in Sicht im Prozess um den ehemaligen Tischtennistrainer (64), der sich im Herbst 2016 seiner damals erst zehn Jahre alten Schülerin in sexueller Absicht genähert haben soll. Satt dem erwarteten Urteil wurde gestern die Hauptverhandlung ausgesetzt. Die Jugendkammer des Landgerichts Landshut ordnete die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens an, um die Glaubwürdigkeit des Mädchens zu begutachten.

LANDKREIS LANDSHUT Wie bereits berichtet, musste sich seit vorletzter Woche der 64-Jährige aus dem Landkreis Landshut vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes sowie wegen Besitz kinderpornografischer Schriften, verantworten.

Das mutmaßliche Opfer, die heute 13-jährige Laura A. (Name geändert), sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe sie zunächst in der Schule, später im Verein trainiert. Während einer extra eingerichteten Mädchenstunde, bei der Laura auch schon mal die einzige im Training gewesen sei, sei es dann zunächst dazu gekommen, dass er ihr (kinder-)pornografische Fotos gezeigt und sie gebeten hätte, ihren Intimbereich sehen zu dürfen. Das hätte Laura verweigert.

Wenige Wochen später soll der Angeklagte dann doch dem Mädchen in die Hose gefasst und ihren Intimbereich berührt haben. Als sie sich wegdrehte, hätte er wütend reagiert und ihr gedroht, dass „etwas Schlimmes passieren würde, wenn ich jemandem davon erzähle“, wie Laura aussagte.

Sie berichtete noch von weiteren Berührungen ihres Tischtennistrainers. So hätte er sie, ohne ersichtlichen Grund, des Öfteren durch die Turnhalle getragen und sie dabei zwischen den Beinen gepackt oder auch schon mal auf seinen Schoß gezogen.

Der Angeklagte selbst war zu keiner Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe bereit. Lediglich zu den Hilfestellungen, mit denen er seinen Schülerinnen und Schülern Bewegungsabläufe im Tischtennis näherbrachte, die von den Mädchen jedoch als „unangenehm“ und „komisch“ empfunden wurden. Der 64-Jährige demonstrierte der Kammer seine Art der Hilfestellung und gab an, dass das eine „allgemein übliche Technik“ sei und er dabei die Hand unterhalb der Brust auflege.

Dessen Verteidigerriege versuchte während den Prozesstagen, Ungereimtheiten in Lauras sowie weiteren Zeugenaussagen aufzudecken und die Frage zuzulassen, ob alles wirklich so stattgefunden habe und nicht Erzählungen von Freundinnen mit in die vermeintliche Tat und den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einfließen würden. In ihren Plädoyers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, forderten sie einen Freispruch ihres Mandanten, im Gegensatz zur Staatsanwältin, die für eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe plädierte. Der zweite Anklagepunkt bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Schriften wurd zwischenzeitlich fallengelassen.

Nun soll die Psychologin Dr. Sandra Loohs die Glaubwürdigkeit von Laura – auf Antrag des Nebenklägervertreters – begutachten. Wie am Rande der Verhandlung zu vernehmen war, dauert es mindestens ein Vierteljahr, bis es weitergehen soll.

Landshut