Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Tischtennistrainer mit den „komischen Hilfestellungen“ vor Gericht

08.08.2019 | Stand 04.08.2023, 10:29 Uhr
−Foto: n/a

Seit der vergangenen Woche muss sich ein 64-Jähriger aus dem Landkreis Landshut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und dem Besitz kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut verantworten.

LANDKREIS LANDSHUT Tischtennisspielen, das war die große Leidenschaft von Laura A. (Name geändert). Doch genau diese Begeisterung soll ihr ehemaliger Trainer B. (Name geändert) ausgenutzt haben, um sich dem damals erst zehn Jahre alten Mädchen in sexueller Absicht zu nähern.

Seit vergangener Woche muss sich deshalb ein 64-Jähriger aus dem Landkreis Landshut vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut verantworten. Konkret zur Last gelegt wird ihm dabei von der Staatsanwaltschaft der sexuelle Missbrauch eines Kindes sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften.

Zugetragen haben soll sich der sexuelle Missbrauch bereits im Herbst 2016. Wie die heute 13-Jährige vor Gericht aussagte, habe sie der Angeklagte zunächst in der Schule, später im Verein trainiert. Während einer extra eingerichteten Mädchenstunde, bei der Laura auch schon mal die einzige im Training gewesen sei, sei es dann zunächst dazu gekommen, dass er ihr (kinder-)pornografische Fotos gezeigt und sie gebeten hätte, ihren Intimbereich sehen zu dürfen. Das hätte Laura verweigert.

Wenige Wochen später, die damals Zehnjährige sei wieder alleine im Training gewesen, soll der Angeklagte dann doch übergriffig geworden sein, dem Mädchen in die Hose gefasst und ihren Intimbereich mit seinen Fingern berührt haben. Als sie sich wegdrehte, hätte er wütend reagiert und ihr wie schon beim ersten Vorfall gedroht, dass „etwas Schlimmes passieren würde, wenn ich jemandem davon erzähle“.

Erst Monate später habe sie sich deshalb nach und nach ihrer Mutter anvertraut, die wiederum den Verein sowie die Polizei über die Vorfälle informierte.

Vor Gericht erzählte die heute 13-Jährige, die nach wie vor Angst davor habe, dass ihr so etwas noch einmal passieren könne, dann noch von weiteren Berührungen ihres Tischtennistrainers. So hätte er sie, ohne ersichtlichen Grund, des Öfteren durch die Turnhalle getragen und sie dabei zwischen den Beinen gepackt oder auch schon mal auf seinen Schoß gezogen. Des Weiteren hätte er sie auch mal als „Tochter“ bezeichnet oder „Prinzessin“ genannt.

Zur Sprache kamen an den bisherigen Prozesstagen ebenso die Hilfestellungen, mit denen B. seinen Schülerinnen wie auch Schülern Bewegungsabläufe im Tischtennis näherbrachte. Dabei sei er hinter den Kindern gestanden, habe mit seiner rechten Hand die Schlaghand umfasst und mit seiner linken über die Brust der Kinder gelangt. Da ein Co-Trainer für diese Hilfestellung die Kinder lediglich an der Schulter berührt habe, hätten die Mädchen untereinander darüber geredet und die Hilfestellungen von B. als „unangenehm“ und „komisch“ empfunden. Dies bestätigten auch weitere Zeugen.

Ob die Berührung der Brust nun absichtlich oder unabsichtlich passiert ist, das gilt es für das Gericht herauszufinden. Der 64-Jährige, der sonst keinerlei Angaben zu den Vorwürfen machte, demonstrierte seine Art der Hilfestellung am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal und gab an, dass das eine „allgemein übliche Technik“ sei und er dabei die Hand unterhalb der Brust auflege.

B.s Verteidiger versuchten deshalb auch am gestrigen dritten Verhandlungstag einmal mehr Ungereimtheiten in Lauras sowie weiteren Zeugenaussagen aufzudecken und die Frage zuzulassen, ob wirklich alles so stattgefunden habe und nicht Erzählungen von Freundinnen mit in die vermeintliche Tat und den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einfließen würden. Denn in Lauras Beschreibung gebe es „auffällige Parallelen“, so B.s Anwälte, zu Schilderungen von anderen Mädchen und deren Wortwahl. Auch den „suggestiven Einfluss“ von Erwachsenen auf Lauras Erzählungen schließen die Verteidiger nicht aus.

Zu entkräften versuchten B.s Anwälte ebenso die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des zweiten Anklagepunktes: Der 64-Jährige soll auf seinem Computer im Dezember 2015 17, Anfang 2017 68 kinderpornografische Bilddateien abgespeichert haben. Auf allen Fotos seien Mädchen, offenbar unter 14 Jahren, zum Teil nackt, zum Teil spärlich bekleidet, mit entblößtem Intimbereich zu sehen gewesen. Die Verteidigung entgegnete, dass bei den Ermittlungen lediglich automatisch erstellte Vorschaubilder gefunden worden wären. Dies hätte auch ein Sachverständiger bestätigt. Da weder Originaldateien gefunden worden seien, der Computer offiziell der Ehefrau des Angeklagten gehöre, nicht auszuschließen sei, dass Dritte einen externen Datenträger mit den Bildern angeschlossen hätten, noch mit Sicherheit geklärt werden könne, dass B. überhaupt von den Dateien wusste oder sie öffnete, könne kein Besitzwille festgestellt werden.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag fallen.

Landshut