Prozess in Landshut
Bewährungsstrafe nach Torten-Attacke auf AfD-Kandidaten

17.07.2019 | Stand 13.09.2023, 2:56 Uhr
−Foto: Foto: Schubert

Ein politisches Statement der außergewöhnlich süßen Art wollte der 37-jährige Angeklagte am 19. September 2017 setzen. Vermummt und ganz in Schwarz gekleidet, warf er im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung der AfD das süße Naschwerk nach dem damaligen AfD-Bundestagskandidaten Günter Straßberger und flüchtete. Beim anschließenden Gerangel mit dem Politiker versprühte er Pfefferspray. Der Fall hatte damals für Aufsehen gesorgt.

LANDSHUT Wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und zwei Fällen der Körperverletzung und einer versuchten Körperverletzung verurteilte ihn jetzt das Amtsgericht Landshut zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen sowie einer geringen Geldstrafe.

Kurios dabei: Das Szenario im Amtsgerichtssaal glich der vor wenigen Tagen abgehaltenen Revisionsverhandlung wegen Beleidigung des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka durch einen „Nazi“-Post des SPD-Jungpolitikers Valentin Kuby. Im voll besetzten Gerichtssaal saßen fast die selben Gesichter, und sicherheitshalber wurden dieses Mal sogar vier Justizbeamte im Raum postiert, um notfalls für Ruhe und Ordnung sorgen zu können. Thema auch dieses Mal: Beleidigung eines AfD-Politikers in Kombination mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. „Ja, ich habe diese Torte geworfen. Ich wollte die Menschen aufmerksam machen auf die Personen, die sich bei dieser AfD-Versammlung getroffen haben“, rechtfertigte der 37-Jährige sein Handeln.

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