Vorführung vor Gericht
Reichsbürger raufen sich mit Landshuter Polizisten

10.07.2019 | Stand 29.07.2023, 9:10 Uhr
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Weil am Dienstag drei Reichsbürger nicht zu ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht Landshut erscheinen wollten, ordnete das Gericht die zwangsweise Vorführung an. Das Trio, eine 45-jährige Landshuterin und ihre beiden Söhne im Alter von 17 und 21 Jahren, hätte sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten sollen. Auch gegen die Vorführung leisteten die drei massivsten Widerstand, wie die Staatsanwaltschaft Landshut mitteilt. Drei Polizisten wurden verletzt. Ursprünglich ging es einmal um 15 Euro.

LANDSHUT Bereits Ende Januar 2019 hatten Beamte der Landshuter Polizei auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Deggendorf versucht, einen Vollstreckungshaftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit über 15 Euro bei der 45-Jährigen zu vollziehen. Dabei kam es schließlich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zu massiven Widerstandshandlungen seitens der 45-jährigen Frau und ihren beiden Söhnen. Die hatten demnach mit aller Gewalt versucht, die Festnahme der Mutter zu verhindern. Dabei traten sie die Polizisten und beleidigten sie massiv.

„Da das Trio, das der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird, zum gestrigen Verhandlungstermin nicht erschienen ist, ordnete der Vorsitzende Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Vorführung zum Termin an“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Und prompt gab es wieder richtig Ärger: Trotz mehrmaliger Aufforderung öffnete die 45-jährige der Polizei nicht die Tür. Sie musste mit Gewalt aufgebrochen werden, was die beiden Söhne zu verhindern versuchten. Als es den Beamten schließlich gelang, die Wohnung zu betreten, gingen der 17- und 21-jährige sofort auf die Polizisten los. Während der der 21-jährige überwältigt und gefesselt werden konnte, drohte der 17-Jährige damit, sich mit einem Messer selbst zu verletzen. Die Polizisten schlugen ihm daraufhin mit einem Schlagstock das Messer aus der Hand. Bei dem Einsatz wurden drei Polizisten verletzt.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut erneut gegen die drei Reichsbürger. „Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, in wie weit die Taten als so genannte priorisierte Fälle zu behandeln sind“, so der Sprecher der Strafverfolger, Thomas Steinkraus-Koch. Seit dem 15. April können in ausgewählten Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte, Hilfs- und Rettungskräfte beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, die eine rasche und harte Bestrafung nach sich ziehen.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 656 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte registriert. Das bedeutet einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber 2017. Zu den meist belastenden Dienststellen in puncto „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zählt im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern die Polizeiinspektion Landshut. 2017 wurden insgesamt 151 Fälle von Gewalt verzeichnet, 2018 waren es insgesamt 187 Fälle.

Nach der zwangsweisen Vorführung der drei Angeklagten konnte die Hauptverhandlung gestern wegen der ursprünglichen Widerstandshandlungen dann doch noch durchgeführt werden. Die 45-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung, der 21-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung und der einzige kooperative Angeklagte, der 17-Jährige, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei diesen Verurteilungen sind noch nicht die gestrigen Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Vorführung zum Gericht berücksichtigt. Diese sind Gegenstand eines neuen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

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