Kein Alkohol für Kids
Stadt kündigt Jugendschutzkontrollen auf der Dult an

25.04.2019 | Stand 03.08.2023, 9:06 Uhr
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Immer wieder werden zur Dult-Zeit stark betrunkene Jugendliche aufgegriffen. Stadtjugendamt und Polizei wollen heuer deshalb auf dem Volksfest, das am Mittwoch, 1. Mai, beginnt, streng kontrollieren.

LANDSHUT Von Volksfesten geht für Kinder und Jugendliche eine immense Anziehungskraft aus. Damit verbunden ist leider auch eine Vielzahl an potenziellen Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche zwangsläufig ausgesetzt sind: Um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen und Gefahren zu bewahren, sind im Jugendschutzgesetz Maßnahmen vorgeschrieben, die auch auf Volksfesten und in Festzelten angewendet werden müssen: Die Abgabe von Tabakwaren und Spirituosen ist nur an über 18-Jährige gestattet; die Abgabe von Wein, Bier, Sekt nur an über 16-Jährige. An unter 16-Jährige darf Alkohol und Tabak weder abgegeben noch verkauft werden. Auch der Konsum darf nicht gestattet werden. Der Festzeltbetrieb muss sich ebenfalls an die gesetzlichen Regelungen halten. So ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt in den Festzelten nur bis 23 Uhr und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten für den Verzehr von Speisen und alkoholfreien Getränken erlaubt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung ihrer Eltern bis 24 Uhr im Festzelt aufhalten.

Um zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen auch auf der Landshuter Frühjahrsdult umgesetzt werden, wird es Jugendschutzkontrollen des Stadtjugendamtes und der Polizei geben. Das Jugendamt weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Festzelt- und Standbetreiber verpflichtet sind, die für ihren Gewerbebetrieb geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

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