Prozess am Landgericht
Bewährungsstrafe nach Sex mit 14-jähriger Patientin

19.03.2019 | Stand 21.07.2023, 20:16 Uhr
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Der Vorwurf der Vergewaltigung ist vom Tisch: Ein Landshuter Physiotherapeut ist vom Landgericht in Landshut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er Sex mit einer 14-jährigen Patientin hatte.

LANDSHUT Die Spannung im Gerichtssaal war fast greifbar, als der Vorsitzende Richter Theo Ziegler das Urteil gegen den Landshuter Physiotherapeuten verkündete: schuldig wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses seiner damals erst 14-jährigen Patientin. Vom Tatvorwurf der Vergewaltigung ist das Gericht letztlich abgerückt, da den Aussagen des Opfers die nötige „Qualität des Beweiswertes“ fehlte.

Dem 47-Jährigen wurde vorgeworfen, am Vormittag des 17. August 2017 die damals 14 Jahre alte Schülerin im Behandlungsraum vergewaltigt zu haben, nachdem er sie wegen einer Schulterverletzung behandelt hatte (das Wochenblatt berichtete).

Bereits zuvor soll er sie an einem Fest-Samstag auf der Landshuter Hochzeit sexuell belästigt haben, wie sie dem ermittelnden Polizeibeamten erzählte. Beide waren Akteure des historischen Großereignisses. Diese Belästigung war jedoch nicht Gegenstand der Anklage.

Wie Richter Ziegler in seiner Urteilsbegründung erklärte, war die Kammer letztlich davon überzeugt, dass er im Anwendungsraum des Fitnessstudios ihre Schulter getapet hat und sie dabei – wie normalerweise üblich – mit nacktem Oberkörper vor ihm saß. Der Angeklagte hat diese Situation ausgenutzt, ihre Brust berührt und es kam dann „zum Austausch von Zärtlichkeiten einvernehmlicher Art“ und letztlich auch zu sexuellen Handlungen des Angeklagten. Nachdem er feststellte, dass sie blutete, hörte er sofort auf, worauf sie aufsprang und sagte, sie „wolle das nicht“, so der Vorsitzende Richter.

Es habe letztlich zwei Einlassungen gegeben, die in vielen Punkten übereingestimmt hätten, besonders in Hinblick auf die sexuellen Handlungen. „Sie unterscheiden sich allerdings wesentlich darin, dass der Angeklagte es so geschildert hat, dass es einvernehmlich gewesen war und er sofort aufgehört hatte“, sagte Ziegler. Sie habe allerdings angegeben, dass sie „das nie wollte“, dass sie sich aber nicht gewehrt habe, nur mit einem schwachen „Na“, was der Angeklagte möglicherweise gar nicht gehört hatte. Sie sei „starr vor Schreck“ gewesen und habe sich daher nicht gegen die Übergriffe wehren können. Auch habe sie bei der Vernehmung Erinnerungslücken angegeben.

Die Angaben des Mädchens konnten die Kammer laut Ziegler nicht überzeugen, da diese „keinen so großen Beweiswert haben, um die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen.“ Auch hätten ihre Angaben zu viele „Mängel“ beinhaltet. „Es gab Punkte, die ergeben haben, dass man Zweifel haben kann und muss an der Richtigkeit der Angaben der Nebenklägerin“, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Zu diesen Punkten gehörten unter anderem, dass die Angaben des Physiotherapeuten „sehr detailliert und konstant“ gewesen seien und er eine „plausible Erklärung für das gesamte Geschehen geschildert“ habe, auch dafür, dass sie nachher „alles andere als glücklich war über das Geschehene, was sie im Nachhinein nicht wollte.“ Zudem sei seine Einlassung „schlüssig“ und „aufklärend“ gewesen. Er habe sich selbst auch nicht geschont und Details der sexuellen Handlung geschildert, die sie selbst nicht angegeben habe. Ihre Angaben hätten keine „Aussagekonsistenz“ gezeigt und Details hätten gefehlt.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem, dass er nicht vorbestraft ist, ein umfassendes Geständnis ablegte, sich dafür in der Öffentlichkeit entschuldigte, die Zahlung über 5.000 Euro Schmerzensgeld und dass es „auch für ihn nicht mehr so sein wird wie früher“. Gegen ihn wertete die Kammer die „Erheblichkeit der sexuellen Handlung“, ihr Alter von 14 Jahren und die seelischen Belastungen, die das Mädchen davon getragen hat. „Wir haben den Eindruck, dass er es zutiefst bereut, nicht nur für ihn selbst, auch wegen dem Leid, dass er ihr und der Familie damit angetan hat“, so Ziegler.

Die Kammer verurteilte den Physiotherapeuten daher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt und er muss 2.000 Euro an den Opferschutz-Verein „Der weiße Ring e.V.“ bezahlen. Es wurde kein Berufsverbot angeordnet.

Landshut